Kunstuni-Rektor ab März im Amt
KUG/Wenzel
Der seit 2007 amtierende Rektor Georg Schulz stellte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl, war jedoch am Votum des Uni-Senates gescheitert - mehr dazu in Kunstuni Graz: Dreiervorschlag aufgehoben. Es folgte ein langer Konflikt - Anfang 2012 wurde Schulz erneut zum Rektor gewählt. Nun liegt laut Kunstuni Graz auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vor.
VwGh lehnt aufschiebende Wirkung ab
In diesem Bescheid wird der Beschwerde des Senats gegen den Bescheid des Wissenschaftsministeriums keine aufschiebende Wirkung zuerkannt, so die KUG am Montag in einer Aussendung. Anfang Jänner erstellte der Universitätsrat in einer Ersatzvornahme für den Senat zuerst einen Dreiervorschlag aus diesem abermals Schulz zum Rektor gewählt wurde - mehr dazu in Kunstuni klärt Rektorenfrage.
Am Montag erklärte Georg Schulz in einer Aussendung, der VwGH habe beschlossen, der Beschwerde des Senats keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, dadurch könne er sein Amt antreten, das werde „aller Voraussicht nach am 1. März 2012 der Fall sein, bis dahin sollte auch das Team komplett sein“, so Schulz.
Beschwerdeverfahren könnte Jahre dauern
Das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof - eine Beschwerde des Senats gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 3. Oktober 2011 - läuft indessen weiter und sei „erfahrungsgemäß erst in Monaten oder gar Jahren zu erwarten“, schilderte der geschäftsführende Vizerektor Robert Höldrich.