GAK-Hooligans verurteilt

Am Mittwoch sind in Graz 15 gewaltbereite GAK-Anhänger vor Gericht gestanden. Sie hatten in der Partie um den Aufstieg in die Erste Liga im Juni in Hartberg das Feld gestürmt. Zwei Angeklagte müssen ins Gefängnis, neun erhielten bedingte Haftstrafen.

Eigentlich sollte der 8. Juni 2012 für den Grazer Traditionsfußballclub ein großer Tag werden: Im Relegationsspiel in Hartberg sollte der Aufstieg in die Erste Liga fixiert werden - doch es sollte anders kommen.

Randalierende GAK-Fans

ORF

Sieben Verletzte - sieben Festnahmen

Rund 50 „Rote Teufel“ stürmten beim Spielstand von 3:0 für Hartberg das Spielfeld. Zahlreiche Gegenstände flogen in Richtung Polizei, die letztlich mit 180 Beamten durchgriff. Sieben Personen wurden festgenommen, sieben erlitten Verletzungen. Der ÖFB bestätigte das 3:0 für Hartberg, der GAK musste 20.000 Euro bezahlen und zwei „Geisterspiele“ austragen - all das trug auch zum unrühmlichen Ende des Traditionsvereins bei - mehr dazu auch in Tumulte: GAK-Hooligans stürmten Spielfeld (8.6.2012).

Erst- und Wiederholungstäter

Die Staatsanwaltschaft Graz erhob gegen 15 der Hooligans Anklage. Die Angriffe auf die Polizei wurden als versuchte schwere Körperverletzung und als versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet, dazu kamen Sachbeschädigung und fahrlässige Körperverletzung.

Bei der Verhandlung am Mittwoch teilte der Staatsanwalt dann die Angeklagten in zwei Gruppen: in Ersttäter, die vor allem durch Alkohol - bis zu 18 Biere und fünf Liter „Mischung“ - mitgerissen wurden, sowie in einschlägig vorbestrafte Wiederholungstäter.

Geständig und reumütig

Bis auf einen waren alle Angeklagten geständig, die meisten zeigten sich reumütig. Der Fußballsport dürfe nicht missbraucht werden, um eigene Gewaltgelüste auszuleben, betonte dann der Richter und verurteilte zwei - einschlägig vorbestrafte - Angeklagte zu teilbedingten Haftstrafen (15 Monate, davon fünf unbedingt), neun bekamen bedingte Strafen von sieben bis 15 Monaten bzw. ein dreijähriges Platzverbot - die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einer der Angeklagten nahm eine Diversion an, gegen die restlichen drei GAK-Fans will der Richter im März weiterverhandeln.