Fall Oliver: Staatsanwalt will unbedingte Haft
Ein Jahr bedingte Haft wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung lautete das Urteil im dritten Prozess gegen den 42-jährigen Dänen. Das gleiche Urteil wurde bereits im ersten Prozess gegen Thomas S. im vergangenen September gefällt, dann aber wegen eines Formalfehlers aufgehoben - mehr dazu in Fall Oliver: Ein Jahr bedingt für Vater (5.6.2013) und in Fall Oliver: OLG hebt Urteil gegen Vater auf (1.2.2013); außerdem wurden der Kindesmutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Dieser Ausgang des Prozesses waren weder für die Staatsanwaltschaft, noch für die Mutter des Buben zufriedenstellend - beide beriefen gegen das Urteil, und diesen Berufungen wurde nun stattgegeben.
APA/Markus Leodolter
„Keine entsprechende Ahndung“
Die Oberstaatsanwaltschaft fordert nun eine unbedingte Haftstrafe. In der Begründung heißt es, das durch das Ersturteil in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen würde, dass diese schwerwiegende Kindesentziehung nicht entsprechend geahndet werde, vor allem, weil Oliver ins Ausland gebracht wurde und seine Mutter, die in Österreich die Obsorge hat, keine Chance hat das Erziehungsrecht auszuüben. Auch wird der Schmerzensgeldanspruch der Mutter mit 1.000 Euro als zu gering angesehen.
Verhandlung auch in Abwesenheit möglich
Daher gibt es am 9. Oktober am Oberlandesgericht die Berufungsverhandlung. Dazu ist der beschuldigte Vater des Buben zwar geladen; erscheint er nicht vor Gericht, kann die Verhandlung aber auch in seiner Abwesenheit durchgeführt werden.
An der Tatsache, dass Oliver weiter in Dänemark bei seinem Vater lebt, hat diese Entscheidung keine Auswirkung: Das Problem ist nach wie vor, dass dem Vater in Dänemark das Sorgerecht zugesprochen wurde und der Mutter in Österreich.