Polizist schlug Fußballfan mit Schlagstock - Prozess

In Graz musste sich am Donnerstag ein Polizist wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll im Vorjahr bei einem Hartberger Fußballspiel einen Fan mit dem Schlagstock lebensgefährlich verletzt haben. Der Prozess wurde vertagt.

Etwa 200 Polizisten standen im Juni des Vorjahres dutzenden Hooligans mit Schlagstöcken und Pfefferspray im Fußballstadion Hartberg gegenüber - mehr dazu auch in Tumulte: GAK-Hooligans stürmten Spielfeld (8.6.2012).

Polizist verletzte Fan lebensgefährlich

Einige der tobenden Fans standen deshalb auch schon vor Gericht - mehr dazu in GAK-Hooligans verurteilt (6.2.2013) sowie in Nach Platzsturm: Weitere GAK-Fans verurteilt (28.3.2013). Am Mittwoch musste sich in Graz aber auch ein 35 Jahre alter Polizist vor Gericht verantworten.

Gemeinsam mit fünf anderen Kollegen soll er bei besagtem Skandalspiel versucht haben, einen - angeblich stark betrunkenen - Mann hinter einem Tor zurück zu drängen, da dieser die Beamten verbal attackiert habe. Der Angeklagte fügte dem Mann dabei mit dem Schlagstock einen lebensgefärhlichen Leberriss zu - er musste im Spital notoperiert werden.

Nur vage Zeugenaussagen

Diesen Leberriss führte der Verteidiger des Angeklagten vor Gericht auf eine Vorerkrankung des Opfers zurück. Der Mann - er war früher drogenabhängig - leidet nämlich an Hepatitis C und B. Der Exekutivbeamte meinte hingegen, er habe in Notwehr gehandelt. Genau könne er sich an den Vorfall aber nicht erinnern.

Und das sagten auch die beteiligten Kollegen, die am Mittwoch als Zeugen geladen waren. Der Richter hatte allerdings eher den Eindruck, dass die Beamten den Angeklagten mit Falschaussagen schützen wollten. Nur ein Beamter sagte aus, er habe gesehen, wie der Angeklagte den Schlag ausgeführt hatte.

Laut Opfer keine Notwehr

Unsicher sind sich die Zeugen auch, als der Richter fragte, ob sie an Hand von Videoaufzeichnungen, die gezeigt wurden, den Einsatz des Schlagstockes für gerechtfertigt halten. Einige schätzten die Situation als eher harmlos ein, andere sagten, sie hätten in der Situation ähnlich reagiert.

Gegen eine Notwehrhandlung sprachen indessen die Angaben des Opfers - ein großer, aber schmächtiger Mann. Demnach habe er nie randaliert oder jemanden attackiert - er sei nur aufgeregt gewesen, weil er eine Ladung Pfefferspray abbekommen hätte und deshalb den Einsatzleiter der Polizei sprechen wollte.

Gutachten in Auftrag gegeben

Auch der Richter scheint dem Angeklagten die Notwehr-Version nicht abzunehmen. Er vertagte die Verhandlung, um weitere Zeugen einvernehmen zu können. Auch ein Gutachten bezüglich des Stockeinsatzes wurde in Auftrag gegeben. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.