Warnlichtanlage für Bahnübergang Hollenegg

Nach der Kollision eines Autos mit einem Zug mit vier Toten Mitte Februar hat am Donnerstag eine Sicherheitskommission den Bahnübergang Hollenegg unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Es soll eine Warnlichtanlage errichtet werden.

PKW und Zug vor Bahnübergang

ORF.at

Beim gefährlichen Bahnübergang Hollenegg soll eine Warnlichtanlage errichtet werden.

Die dramatischen Ereignisse auf dem ungesicherten Bahnübergang Hollenegg im Bezirk Deutschlandsberg liegen rund zwei Monate zurück. Am Abend des 12. Februar übersah ein Lenker aus Deutschlandsberg den herannahenden Zug der Graz-Köflach-Bahn. Mit rund 80 km/h krachte die tonnenschwere Garnitur in den SUV, für die 4 Insassen kam jede Hilfe zu spät - mehr dazu in Zug gegen Auto: Vier Tote (13.2.2014). Nach diesem Unfall kündigten Bund und Länder an, die Sicherheit der heimischen Bahnübergänge verbessern zu wollen. Allein in der Steiermark sollen bis zum Jahr 2024 mehr als 500 Bahnkreuzungen überprüft und falls nötig sicherheitstechnisch aufgerüstet werden.

Vermehrt Fahrzeuge mit eingeschränkter Sicht

Am Donnerstag waren Sicherheitsexperten des Landes sowie Vertreter des Bahnunternehmens und der Gemeinde in Hollenegg, um die Eisenbahnkreuzung amtlich zu überprüfen. Dabei geht es um Kriterien wie Sichtweiten, Anfahrtsgeschwindigkeiten oder auch die Schnittwinkel zwischen Straße und Schienen. Sachverständiger Guido Richtig: „Heutzutage werden vermehrt Fahrzeuge verwendet, wo der Lenker oftmals eine eingeschränkte Sicht nach rechts oder nach links hat, wie zum Beispiel bei kleinen Kastenwägen. In der neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung ist daher nur mehr ein Kreuzungswinkel von 90 Grad zwischen Straße und Schiene zulässig.“

Warnlichtanlage: Verhandlungen um Finanzierung

In Hollenegg sind zwar die vorhandenen Sichtweiten ausreichend, der Schnittwinkel von Straße und Schiene sei mit 95 Grad aber grenzwertig, sagen die Experten. In Absprache mit dem Bahnunternehmen werde man hier deshalb wahrscheinlich den Bau einer Warnlichtanlage veranlassen. Ob sich die Gemeinde an den Kosten von rund 300.000 Euro beteiligen muss, ist derzeit noch unklar. Die Verhandlungen zwischen Ministerium und Gemeindebund stehen noch bevor.