Fall Kartnig: Wie sinnvoll ist eine Fußfessel?

Der verurteilte Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig wird aller Voraussicht nach seine Haftstrafe mit einer Fußfessel zu Hause absitzen dürfen. Der Verein „Neustart“ verteidigt die Maßnahme als sinnvoll.

Ein offizieller Bescheid der zuständigen Justizanstalt Graz-Jakomini im Fall Kartnig soll in den nächsten Tagen vorliegen - mehr dazu in Fußfessel für Hannes Kartnig. Doch ist das Leben unter Hausarrest eine ähnlich wirksame Strafe wie das Gefängnis? Ein deutliches Ja auf diese Frage kommt vom Verein „Neustart“, der für die Betreuung von Fußfessel-Trägern zuständig ist.

321 Steirer trugen bereits Fußfessel

Wer etwa kleinere Betrugsdelikte begangen hat und dafür zu weniger als zwölf Monaten Haft verurteilt wurde, ist ein klassischer Anwärter für eine Fußfessel. In der Steiermark verbüßen derzeit 44 Menschen ihre Haftstrafe unter Hausarrest, 32 im Raum Graz und 12 in Leoben; seit der Einführung im September 2010 trugen 321 Steirer eine Fußfessel - und nur bei den wenigsten hat es nicht funktioniert, sagt Susanne Pekler vom Bewährungshilfe-Verein Neustart.

„Von diesen 321 Personen hat es nur 28 Abbrüche gegeben, also acht Prozent. Der überwiegende Anteil davon musste abbrechen, weil die Arbeit verloren wurde oder weil keine Wohnung mehr da war. Und nur bei weniger als einem Prozent kam es zu einer neuerlichen Verurteilung aufgrund einer neuerlichen Straftat“, so Pekler.

Strikter Wochenplan

Der Fußfessel-Träger darf sich nur in einem sehr begrenzten Raum aufhalten und diesen nur zu klar definierten Zeiten verlassen, um zur Arbeit zu gehen oder um wichtige Wege wie Einkäufe oder Arztbesuche zu erledigen. Jede Woche wird mit „Neustart“ ein neuer Wochenplan vereinbart, den es strikt einzuhalten gilt - bei Verfehlungen drohen die Abnahme der Fußfessel und die Inhaftierung.

Fordert viel Selbstdisziplin

Dass ein Hausarrest keine echte Strafe - vergleichbar mit einer Haft - sei, weist man bei „Neustart“ zurück: Die Fußfessel sei auf jedem Fall eine sehr klare Sanktion, die ein hohes Maß an Selbstdisziplin erfordere, sagt Pekler.

Einen gewissen Bereich ohne sichtbare Begrenzungen nicht verlassen zu dürfen, sei auch psychisch nicht leicht zu bewältigen: „Man sieht ja aufgrund der geringen Rückfallrate, dass die Justiz und auch ‚Neustart‘ sehr genau darauf schauen, wem man das zumuten und auch gleichzeitig zutrauen kann. Es sind klare Konsequenzen, aber sie ermöglichen auch eine Teilhabe am Arbeitsleben, und die Familie bleibt erhalten, die Sozialsysteme werden nicht zerrissen, und so gesehen ist das eine sehr sinnvolle Maßnahme.“

Auch auf die Kosten bezogen ist diese Maßnahme sinnvoll: Ein Tag in einer Haftanstalt kostet den Steuerzahler pro Häftling rund 100 Euro, der Fußfessel-Träger zahlt selbst abhängig von seinem Einkommen maximal 22 Euro täglich.

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