Ex-Karlau-Häftling gelähmt: Republik verurteilt

Ein Vorfall in der Justizanstalt Karlau im Jahr 2010 hat jetzt zu einer Verurteilung der Republik Österreich geführt. Ein Häftling wurde im Zuge einer Amtshandlung so verletzt, dass er am Schluss querschnittgelähmt war. Nun muss die Republik Schmerzensgeld und Rente zahlen.

Im November 2010 sollte dem betroffenen Häftling in der Justizanstalt Graz-Karlau eine Spritze mit Medikamenten verabreicht werden - er wollte sie aber nicht nehmen, da er laut Anwältin davon starke Nebenwirkungen bekomme.

„Behandlung unterlassen“

Es folgte ein Handgemenge, am Schluss lag der Häftling am Boden, laut seiner Anwältin machte es einen Knacks, als sich ein Beamter auf seinen Rücken stützte. Dieser soll das Geräusch auch gemeldet haben, der Häftling kam aber nicht zum Arzt, sondern nackt und gefesselt in eine Einzelzelle, wo er auch rund zwei Tage blieb - mehr dazu in Gelähmter Ex-Häftling will Schmerzensgeld (4.7.2013) und in Karlau-Häftling nach Randale gelähmt (18.4.2012).

„Er wurde nicht ärztlich-klinisch genau untersucht, es wurde kein Röntgenbild angefertigt, man hatte diese Verletzung, die im Zuge der Amtshandlung geschehen ist, nicht ärztlich untersucht, und dadurch konnte man auch den Serienrippenbruch nicht diagnostizieren. Dadurch ist auch eine Behandlung unterlassen worden, und das ist der Vorwurf“, so seine Anwältin Karin Prutsch.

„Nicht revidierbarer Dauerzustand“

Laut dem medizinischen Sachverständigen, so Prutsch weiter, sei es durch das Knien auf dem Rücken des Häftlings zum Bruch der Wirbelsäule und zu mehreren Rippenbrüchen gekommen. Wäre der Bruch rechtzeitig erkannt und behandelt worden, wäre eine Querschnittlähmung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern gewesen, doch das war bei dem Betroffenen nicht der Fall.

Zu seinem jetzigen Zustand sagt seine Anwältin: „Mein Mandant ist querschnittgelähmt, damit einhergehend inkontinent, impotent, und er leidet an den Folgen dieser Querschnittlähmung und muss ein Leben lang gepflegt werden. Das ist ein Dauerzustand für ihn, der nicht mehr revidierbar ist.“

160.000 Euro und lebenslange Rente

Die Republik Österreich wurde deshalb erstinstanzlich zur Zahlung von 160.000 Euro Schmerzensgeld sowie zu einer lebenslangen Rente von 1.500 Euro monatlich verurteilt. Aus dem Justizministerium heißt es, dass man die Entscheidung nicht beeinspruchen werde - das Verfahren in diesem äußerst bedauerlichen Fall sei nur geführt worden, um die genaue Höhe des Anspruchs abzuklären.