Fohnsdorf: Straner wieder verhandlungsfähig
APA/EXPA/Sandro Zangrando
Bereits vor Monaten - rund um die Erstellung der Anklage - hatte sich eine Mitangeklagte das Leben genommen; dabei soll es sich um die Lebensgefährtin Straners gehandelt haben. Von da an ging es auch dem Ex-Bürgermeister schlecht: Aufgrund ärztlicher Atteste musste der Prozess verschoben werden - mehr dazu in Straner nicht verhandlungsfähig: Prozess geplatzt (15.9.2015). Nun gilt Straner wieder als verhandlungsfähig - die Hauptverhandlung findet laut Landesgericht von 24. bis 30. November statt.
Verdacht des Amtsmissbrauchs sowie der Untreue
Straner wird sich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs sowie der Untreue verantworten müssen. Dem Politiker werden insgesamt fünf Verdachtsfälle in den Jahren 1999 bis 2010 vorgeworfen: die Förderung für das Fohnsdorfer Kino, dem die Lustbarkeitsabgabe erlassen wurde, eine Zahlung für den Bau der Aqualux Therme ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde sowie eine Kredittilgung und ein Zuschuss für die Therme - beides ohne Gemeinderatsbeschluss.
Zuletzt wird ihm auch noch ein Vertrag zwischen den ÖBB und der Gemeinde zur Last gelegt, mit dem zu 50 Prozent eine Arbeitskräfteüberlassung vereinbart wurde, wofür die Gemeinde Zahlungen leistete - die entsprechenden Vereinbarungen soll Straner selbst abgeschlossen haben. Teilweise sollen auch diesbezügliche Gemeinderatsbeschlüsse fehlen. Seit 2009 wurde gegen den Politiker und andere Gemeindemitarbeiter ermittelt - mehr dazu in Kein Straner-Einspruch gegen Anklageschrift (26.3.2015).