Nach Messerattacke: Vorwürfe gegen Polizei

Nach einem Messerangriff auf eine Grazerin in Anwesenheit der Polizei wirft das Opfer den Beamten unterlassene Hilfeleistung vor. Sie hätten „zum Selbstschutz“ nicht sofort eingegriffen. Laut Polizei wird „der Fall genau geprüft“.

Der Ex-Freund der Frau war am 16. Jänner vor der Wohnung der Frau aufgetaucht, obwohl wenige Tage davor ein Betretungsverbot verhängt worden war. Der Mann hatte die 26-Jährige schon zuvor verfolgt und offenbar auch bedroht. Aus Angst vor dem 36-Jährigen alarmierte das Opfer die Polizei. Als die Frau die Beamten in die Wohnung lassen wollte, zückte der noch anwesende Deutsche ein Messer, stürmte in die Wohnung seiner Ex-Freundin und attackierte die Frau, noch ehe die Beamten eingreifen konnten. Mehr dazu in Mann stach vor Polizisten auf Ex-Freundin ein.

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Im Gespräch mit ORF-Steiermark-Reporter Helmut Schöffmann schildert die 26-jährige Lydia K. die Messerattacke, bei der sie lebensgefährlich verletzt wurde.

Gemeinsam mit ihrer Anwältin Karin Prutsch wird die Grazerin am Mittwoch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz übermitteln. Darin wird der Vorwurf erhoben, dass die Beamten nicht eingegriffen hätten. „Weder durch ihren Körpereinsatz noch den Einsatz von Pfefferspray oder einer Schusswaffe haben die Beamten versucht, den Beschuldigten aufzuhalten. Erst eine weitere Polizeistreife, die zeitlich danach eingetroffen ist, hat nach erfolgloser Täteransprache mit der Aufforderung, von meiner Mandantin abzulassen, Pfefferspray eingesetzt“, so Prutsch.

„Zum Selbstschutz im Stiegenhaus gewartet“

Das Opfer geht davon aus, dass durch ein rascheres Einschreiten der ersten Streife die lebensgefährlichen Verletzungen verhindert hätten werden können. Die beiden Polizisten sowie ein Polizeischüler hätten „zum Selbstschutz außerhalb der Wohnung“ im Stiegenhaus gewartet - ohne Sichtkontakt zur 26-Jährigen. Die Frau erlitt laut der Anwältin gravierende Verletzungen der Niere, des Zwerchfells und der Lunge. Das Herz sei nur knapp verfehlt worden.

Opfer braucht psychotherapeutische Hilfe

Das Opfer befindet sich auf dem Weg der Besserung und wurde bereits vom LKH Graz nach Hause entlassen. Die Frau befinde sich aber „weiterhin in einem psychischen Ausnahmezustand, ist verängstigt und verunsichert“. Sie braucht laut Prutsch psychotherapeutische Hilfe. Beim strafrechtlichen Verfahren gegen den 36-jährigen Deutschen will Prutsch einen Schmerzensgeldanspruch in der Höhe von 25.000 Euro geltend machen.

Polizei: Erhebungen noch nicht abgeschlossen

Laut der Landespolizeidirektion Steiermark wird der Fall sehr genau geprüft, wie es in einer offiziellen Stellungnahme heißt. Die Einvernahmen des Beschuldigten und des Opfers seien noch nicht abgeschlossen, weshalb derzeit keine abschließende Aussage getroffen werden könne. Der Bericht über das Einschreiten liege bereits bei der Staatsanwaltschaft Graz, so die Landespolizeidirektion.