Taliban-Mitgliedschaft: Afghane verurteilt
Der junge Afghane war im Jahr 2015 nach Österreich gekommen und hatte hier um Asyl angesucht. In seinem Asylantrag gab er an, dass er in die Fänge der Taliban geraten sei und vor dieser Terrororganisation flüchten habe müssen.
Im Umgang mit Sprengstoffen geschult
Die Staatsanwaltschaft warf dem etwa 20-Jährigen vor, dass er sich den Taliban freiwillig angeschlossen habe: Er sei zwischen 2014 und 2015 im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen geschult worden; auch habe er den Umgang mit Sprengstoffgürteln gelernt und der Terror-Organisation zugesagt, einen Sprengstoffanschlag auf einen US-Flughafen zu begehen. Das genaue Alter des Angeklagten konnte aufgrund unterschiedlicher Angaben noch nicht eruiert werden.
Schuldig in allen Punkten
Der Angeklagte wurde vom Schöffensenat in allen Punkten für schuldig befunden. Die Anklage lautete auf kriminelle Organisation, terroristische Vereinigung und die Tätigkeit als Ausbildner für terroristische Zwecke. Die Zusatzstrafe in der Höhe von 15 Monaten ist nicht rechtskräftig. Er kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Da der junge Mann zum Zeitpunkt seiner möglichen Taliban-Gefolgschaft noch ein Jugendlicher war, gilt ein niedrigerer Strafrahmen - die Höchststrafe liegt bei fünf Jahren Haft als Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Der Afghane leugnete alle Vorwürfe.
Angeklagter will Gehirnwäsche bekommen haben
Dass der Afghane bei den Taliban war, konnte er nicht leugnen, da ein Foto von ihm mit Waffe für Propagandazwecke im Internet verwendet wurde. Aber er erklärte, er sei vom Schulhof in Afghanistan entführt und in ein Ausbildungslager in Pakistan gebracht worden, dort habe man ihm eine Gehirnwäsche verpasst. Er wurde ausgewählt, mit einem Sprengstoffgürtel einen US-Flughafen in Afghanistan in die Luft zu jagen, doch er floh unmittelbar vor der geplanten Tat nach Österreich. Diese Schilderungen glaubte der Schöffensenat nicht.
Bereits wegen Mordversuchs verurteilt
Bereits rechtskräftig zu sechs Jahren Haft wurde der junge Afghane wegen Mordversuchs verurteilt: Anfang April letzten Jahres war er nach einem Referat über unterschiedliche Volksgruppen in Afghanistan mit anderen Schülern seiner Schul-Vorbereitungsklasse aneinandergeraten. Im Zuge der Rauferei hatte der Afghane dann ein Messer gezückt und auf einen seiner Kontrahenten eingestochen - unter anderem in den Hinterkopf. Der Angeklagte sprach damals von Notwehr, die Geschworenen glaubten ihm jedoch nicht und sprachen ihn schuldig - mehr dazu in Mordversuch: Sechs Jahre Haft für Schüler (9.10.2017)