Knoten Trautenfels: Beschwerden abgewiesen

Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen den Kreuzungsausbau Trautenfels im Bezirk Liezen abgewiesen. Diese Entscheidung wird auch als Erfolg für das künftige Leitspital Liezen gewertet.

Mit der Standortentscheidung Raum Trautenfels für das neue Leitspital Liezen rückt auch das seit Jahren umstrittene Verkehrsprojekt Knoten Trautenfels wieder in den Mittelpunkt – mehr dazu in Leitspital Liezen: B320-Verkehrslösung gefordert (18.5.2018).

Proteste von Anrainerin und Bürgerinitiativen

Die fast schon unendliche Geschichte des Knotens Trautenfels - dort wo sich Ennstalstraße, Salzkammergutstraße und Glattjochstraße treffen - beginnt mit den ersten Planungen im Jahr 2009. Der Umbau hätte zuerst schon für die Ski-Weltmeisterschaft 2013 in Schladming fertig sein sollen, 2015 wurde dann zumindest einmal ein Spatenstich gefeiert. Proteste von Anrainern und Bürgerinitiativen sowie sich ändernde politische Verhältnisse machten eine Realisierung bis heute unmöglich, während die Staus in Trautenfels immer länger wurden.

Beschwerden „inhaltlich unbegründet“

Jetzt keimt bei den Projektbefürwortern wieder Hoffnung auf, nachdem das Landesverwaltungsgericht Beschwerden der Gegner als „inhaltlich unbegründet" abwies. Damit sind laut Verkehrslandesrat Anton Lang (SPÖ) rechtskräftige straßenrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen vorhanden: „Es gibt jetzt natürlich noch die sechswöchige Frist der Revision, aber ich bin sehr optimistisch, dass ich sagen kann, Trautenfels können wir beginnen, mit allem, was notwendig ist.“

Ausschreibungsunterlagen vorbereitet

Lang freut sich über einen „wichtigen Etappenerfolg", wie er sagt, wünscht sich für das Ennstal aber eine „große Lösung": „Die kann nur beginnen in Liezen und endet praktisch in Mandling, also entlang der gesamten B320. Das Stückwerk wird nicht den Erfolg bringen, den wir brauchen. Aus meiner Sicht muss hier im Zuge der Regionalversammlung ein Beschluss gefasst werden, was man will. Es kann nur einen Schulterschluss aller geben, die dann sagen: Ja, das wollen wir, und das ziehen wir durch.“

Der Knoten Trautenfels wäre dennoch zumindest einmal ein Anfang. Sollte durch eine allfällige Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof keine Aufschiebung zuerkannt werden, werde man umgehend die bereits vorbereiteten Ausschreibungsunterlagen veröffentlichen, kündigt der Verkehrslandesrat an.