Skigebiet Hebalm: Prozess um Veruntreuung

Dass es beim 2015 geschlossenen Skigebiet Hebalm offenbar nicht immer rund gelaufen ist, zeigt auch ein Verfahren am Grazer Straflandesgericht: Ein Mitglied der Betreibergesellschaft soll Geld in die eigene Tasche gesteckt haben.

Es hatte mehrere Versuche gegeben, das Skigebiet in der Nähe von Graz zu erhalten: Das Angebot zum Nachtskilauf etwa war von vielen gerne genutzt worden, um auch unter der Woche nach der Arbeit etwas auf der Piste zu entspannen.

2015 kam dann aber dennoch das endgültige Aus, da der Malteserorden als Besitzer kein Interesse an der Fortführung der Liftanlage zeigte. Nach Meinung der regionalen Betreibergesellschaft waren die finanziellen Forderungen unerfüllbar und trugen zum Scheitern der Verhandlungen bei - mehr dazu in Skigebiet Hebalm ist laut Eigentümern Geschichte (27.8.2015).

113.500 Euro sollen veruntreut worden sein

Einer der Betreiber muss sich nun vor Gericht verantworten: Laut Staatsanwaltschaft soll er 113.500 Euro veruntreut haben, der 46-Jährige fühlt sich allerdings nicht schuldig.

Die Richterin ließ von einer Sachverständigen einen Teil der Konten überprüfen: Dabei ergab sich eine ständige Vermischung von privaten und geschäftlichen Konten. So wurden 10.000 Euro, die für die Rettung der Hebalm-Lifte gedacht waren, einfach auf das Privatkonto des Angeklagten eingezahlt. „Weil die Betreibergesellschaft noch nicht eingetragen war“, lautete seine Rechtfertigung. Als er 15.000 Euro erhielt, gingen diese wieder auf sein eigenes Konto, und er bezahlte damit Miete, Versicherungskosten und ähnliche Aufwendungen des täglichen Lebens.

„Das hat weder Hand noch Fuß“

Er habe das Geld dann immer „intern umgebucht“, betonte der Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht. „Wenn sie einfach Geld aus einer Kassa nehmen und in die andere schmeißen, geht das eher nicht. Das hat weder Hand noch Fuß und schon gar keine rechtliche Grundlage“, mahnte die Richterin.

Die Verhandlung wurde auf 17. Mai vertagt - für diesen Termin wurden auch Zeugen geladen. Ein Urteil dürfte es aber frühestens im Sommer geben.