Nagl-Petition gegen neues Jugendschutzgesetz

Der Grazer Bürgermeister, Siegfried Nagl (ÖVP), macht gegen das geplante Jugendschutzgesetz mobil: Seit Freitag sammelt er im Internet Unterschriften gegen ein „Jugendvernachlässigungsgesetz“ und fordert den Landeshauptmann zum Handeln auf.

Geht es nach dem neu geplanten Jugendschutzgesetz, dürfen 14- bis 16-Jährige bis 1.00 Uhr ausbleiben. Danach soll es überhaupt keine Beschränkung mehr geben - mehr dazu in Einigung auf einheitlichen Jugendschutz (28.11.2012).

„Ein Jugendvernachlässigungsgesetz“

Nagl begrüßt zwar, dass sich die Länder auf ein einheitliches Gesetz einigen wollen, „aber dass man sich dann darauf einigt, dass man das wahrscheinlich liberalste Jugendschutzgesetz der Erde schafft, das den Namen gar nicht mehr verdient, aus meiner Sicht ist das ein Jugendvernachlässigungsgesetz - und dagegen will ich persönlich auftreten“.

Bestehende Regelungen seien ausreichend

Geht es nach dem Grazer Bürgermeister, reicht das bestehende Jugendschutzgesetz völlig: „Sie können heute mit den Lehrern reden, mit Polizisten reden, mit Sozialarbeitern. Ich finde, wo immer ich hinkomme, kaum Verständnis für diese Regelung, und so hoffe ich, dass der Herr Landeshauptmann auch eingreifen wird“, so Nagl.

Jugendschutz, Ausgehzeiten,

APA/Gert Eggenberger

Auch wenn es viele Jugendliche freuen wird, Nagl hält nichts vom neuen Jugendschutzgesetz

Um den bestmöglichen Schutz der Jugendlichen zu gewährleisten, denke Nagl auch an die Familien: „Wir haben sehr zerrüttete Familien. Wir haben Situationen, wo das Gesetz oft noch die einzige Argumentation einer Mutter war, weil es in der Familie nicht so zugeht, wie wir uns das oft vorstellen.“

„Der falsche Weg“

Dass das neue Gesetz durch strengere Kontrollen eingehalten werde, daran glaubt der Bürgermeister nicht: „Wir haben - ja wenn ich so sagen darf - nicht annähernd genug Polizisten. Es wurde in unserer jetzigen Gesellschaft die Nacht zum Tag gemacht. Vielleicht mag es da und dort am Land passend sein, im urbanen Raum ist das sicher der falsche Weg.“ Das neu geplante Gesetz befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase. Am 14. Mai soll es beschlossen werden und fünf Monate später - im Oktober - in Kraft treten.

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