Land gewinnt Prozess um höhere Tagsätze

Im Streit zwischen den Pflegeheimbetreibern und dem Land um höhere Tagsätze hat das Gericht eine Entscheidung getroffen. Das Land bekommt Recht, denn durch die gültigen Verträge ist es den Betreibern nicht möglich Tagsätze gerichtlich festlegen zu lassen.

Im Herbst des Vorjahres brachten 64 Pflegeheimbetreiber eine Klage gegen das Land Steiermark ein. Sie forderten die Festsetzung höherer Tagsätze in Pflegeheimen mit der Begründung, dass Kosten für Personal sowie Auflagen steigen würden, die Tagsätze des Landes aber nicht mehr kostendeckend seien - mehr dazu in Pflegeheimbetreiber prozessieren gegen Land (11.12.2012).

Heimbetreiber pochten auf Sozialhilfegesetz

Die klagenden Pflegeheimbetreiber wollten vor dem Landesgericht einen höheren Leistungspreis durchsetzen und beriefen sich auf das Sozialhilfegesetz und die zwischen Pflegeheimbetreibern und Land Steiermark abgeschlossenen Verträge.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen wies die Klage der Heimbetreiber ab und entschied im Sinne der Rechtsposition des Landes. In Folge der gültigen Verträge ist es den Pflegeheimbetreibern nicht möglich, die Tagsätze gerichtlich festzulegen zu lassen oder per Gericht durchzusetzen, so das Urteil.

Edlinger-Ploder: „Zurück an den Verhandlungstisch“

Nach diesem durch die Pflegeheimbetreiber angestrengten Prozess ruft die zuständige Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP) nun dazu auf, vom Gerichtsaal rasch an den Verhandlungstisch zurückzukehren: „Das Urteil ist für beide Seiten eine Klarstellung. Nun sollten wir uns wieder auf die sachliche Arbeit zur langfristigen Sicherung einer qualitätsvollen Pflege in unseren 217 Pflegeheimen konzentrieren.“

Kristina Edlinger-Ploder

ORF

Edlinger-Ploder will weiter mit den Heimbetreibern verhandeln

Die Verhandlungen seien offen und würden fair geführt, so Edlinger-Ploder. Weitere Versuche, dem Land die Tagsätze durch die Heimbetreiber zu diktieren, würden aber sicher nicht zum Ziel führen so Edlinger-Ploder: „Das Land bekennt sich dazu, wie gesetzlich verpflichtet, die kostendeckenden Tagsätze zu zahlen und eine qualitätsvolle stationäre Pflege sicher zu stellen. Einer Gewinnmaximierung auf Kosten von Steuerzahlern erteile ich aber weiterhin eine klare Absage.“

„Verhandeln ist besser als prozessieren“

Trotz des positiven Ausganges und dem Urteil zugunsten des Landes soll es keine Sieger oder Verlierer geben, so Edlinger-Ploder weiter: „In unseren Pflegeheimen wird ausgezeichnete Arbeit geleistet“. Bewohner wie Mitarbeiter hätten sich positive Schlagzeilen verdient. Schon aus dieser Sicht sei Verhandeln besser als Prozessieren, so der Appell von Edlinger-Ploder an die Pflegeheimbetreiber.

Reaktion der Pflegeheimbetreiber

Wie die Pflegeheimbetreiber auf dieses Urteil reagieren und ob sie in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Man müsse zuerst das vorliegende Urteil analysieren und werde danach entscheiden, heißt es vom zuständigen Fachverbandsobmann in der Wirtschaftskammer, Martin Hoff.