Jugendschutz: Höhere Strafen bei Verstößen

Mit Oktober tritt das neue Jugendgesetz in Kraft. Darin enthalten ist ein Strafenkatalog, der beim Vollzug helfen soll. Bei schweren Vergehen sind Strafen von bis zu 15.000 Euro möglich. Jugendliche können auch sofort zur Kasse gebeten werden.

Wer ab Oktober vor dem 16. Geburtstag beim Rauchen erwischt wird, muss mit einer Sofortstrafe von 20 Euro rechnen. 30 Euro Strafe sind beim Konsum von Spirituosen unter 18 zu bezahlen und bei mehrmaligen schweren Vergehen müssen Jugendliche mit einer Strafe von bis zu 300 Euro rechnen.

Polizeikontrolle bei Jugendlichen Lokal

APA/Herbert P. Oczeret

Jugendliche können ab Oktober auch sofort zur Kasse gebeten werden

Gleiche Strafen für alle

Der neue Strafenkatalog soll für eine stärkere präventive Wirkung im Jugendschutz sorgen. Jugendlandesrat Michael Schickhofer von der SPÖ betont auch die Transparenz und Einheitlichkeit des Katalogs: „Mir war es wichtig, dass, egal in welchem steirischen Bezirk Jugendliche unterwegs sind, die gleichen Strafen gelten und vor allem, dass sie auch effektiv sind.“

Exekutive kann sofort abstrafen

Bisher musste bei Vergehen gegen das Steiermärkische Jugendgesetz immer eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft gemacht werden, so Schickhofer. Ab Oktober kann die Exekutive sofort abstrafen: „Der Polizist kann sagen, so da gibt es ein Fehlverhalten, das ist nicht massiv, da zahlt man einen 20er, eine 30er, eine 50er.“ Diese Sofortstrafe sei viel wirkungsvoller als eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft, so Schickhofer.

Strafen von bis zu 15.000 Euro

Geändert hat sich der Höchstrahmen für Strafen bei Erwachsenen und Wirte, der nun bis zu 15.000 Euro geht: „Wenn es massive, systematische Ausgehzeitüberscheitungen gibt, zum Beispiel bei Großveranstaltungen, und das kommt mehrmals vor, dann braucht man natürlich auch so hohe Strafen, um große Diskokonzerne oder Großveranstalter zu treffen“, sagt Schickhofer. Die Strafgelder fließen nicht in den allgemeinen Topf, sondern werden für Jugendförderung und Präventionsmaßnahmen eingesetzt.

Nach zahlreichen Diskussionen ist die Steiermark aus der Ländervereinbarung zum Jugendschutz wieder ausgestiegen. Die geplanten liberalen Ausgehzeiten gingen den Verantwortlichen gegen den Strich - mehr dazu in Jugendschutz: Steiermark steigt aus und Jugendschutz: Lob und Kritik nach Ausstieg (14.3.2013).