Messerstecherei an Schule: Prozess vertagt

Der Prozess gegen eine mittlerweile 15-jährige Schülerin, die einen Mitschüler mit einem Messer attackiert haben soll, ist vertagt worden. Sie ist wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt. Vor der Tat gab es einen Streit via Facebook.

Die damals 14-Jährige soll im Mai einen 15-jährigen Mitschüler nach einem Streit mit einem Messer schwer verletzt haben. In einer Unterrichtspause hat die Schülerin plötzlich ein Jausenmesser gezückt und dem Schulkollegen damit in den Bauch gestochen - mehr dazu in Messerstecherei: 14-Jährige aus U-Haft entlassen (19.8.2013).

Ordinäre Beschimpfungen und Drohungen

Vor Gericht gab das Mädchen an, sich nicht schuldig zu fühlen. Die Verteidiger sprachen von Notwehr, da die Schülerin Angriffen des Mitschülers auf Facebook ausgesetzt gewesen sei. Die Richterin verlas den SMS-Verkehr der Schülerin mit dem späteren Opfer. Dabei kristallisierte sich heraus, dass die beiden einander zwar ziemlich ordinär beschimpften, die eindeutigen Drohungen gingen aber eher von dem Mädchen aus. „I schlitz eam auf“ oder „Der ist ein toter Mensch“ hieß es da.

Weinkrampf - Aussage konnte nicht forgesetzt werden

Am Abend vor der Tat schrieb die 15-Jährige einem Freund: „Wenn er morgen irgendwas zu mir sagt, stirbt er.“ Kurz zuvor hatte der Bursche sich aber bei ihr entschuldigt und gemeint, man solle doch wieder gut sein. Am nächsten Tag nahm sie trotzdem das Messer mit in die Schule und stach in der ersten Pause zu.

„Wieso hatten Sie Angst, wenn er sich bei Ihnen entschuldigt hat?“, verstand die Richterin nicht ganz. Die Antwort war ein Weinkrampf, der zu einer Unterbrechung der Verhandlung führte. Nach einiger Zeit wollte die Richterin weitermachen, doch die Angeklagte war dazu nicht in der Lage.

Beleidigungen auf Facebook als möglicher Auslöser

Der Prozess wurde daher vertagt. Bei der nächsten Verhandlung soll ein Psychiater dabei sein, um den Gesundheitszustand des Mädchens zu überwachen. Ein Termin für die Fortsetzung stand noch nicht fest.

Zum Zeitpunkt der Tag war das Mädchen erst seit drei Monaten in einer neuen Klasse und hatte mit einem Mitschüler permanent Streit gehabt. Dieser schlug sich auch in äußerst derben Dialogen auf Facebook und anderen Plattformen nieder. Im Mai eskalierte die Auseinandersetzung schließlich.

Ermittlung wegen Mordes eingestellt

Weil die 15-Jährige die Tatwaffe mit dem Vorsatz in die Schule mitgenommen hatte, den Mitschüler zu verletzen, wurde ursprünglich wegen Mordversuchs ermittelt. Daher saß das Mädchen auch drei Monate in Untersuchungshaft. Nachdem das Oberlandesgericht Graz jedoch zur Auffassung gelangt war, dass es sich um eine absichtlich schwere Körperverletzung handelte, wurde sie aus der U-Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Meinung des Oberlandesgerichts an.