Messerstecherei: 14-Jährige aus U-Haft entlassen

Jene 14-Jährige, die Anfang Mai in Kapfenberg auf einen Mitschüler eingestochen hatte, ist aus der U-Haft entlassen worden. Das Oberlandesgericht beurteilte die Vorsatzfrage mit absichtlich schwerer Körperverletzung und nicht als Mordversuch.

Die Anklagebehörde in Leoben hatte im Mai wegen des Verdachts des versuchten Mordes die U-Haft über die Schülerin verhängt - mehr dazu auch in Nach Messerattacke: Schülerin in U-Haft (8.5.2013) und in Messerattacke: Schülerin bleibt in U-Haft (21.6.2013). Nach der Ablehnung eines verspätet eingelangten Antrages auf Enthaftung entschied das OLG nun aufgrund der zweiten Haftbeschwerde zugunsten der mutmaßlichen Täterin.

Ohne Auflagen entlassen

Die gesetzliche Höchstfrist für eine U-Haft bei Jugendlichen beim Verdacht der absichtlich schweren Körperverletzung beträgt drei Monate - deswegen durfte die 14-Jährige am 9. August die Justizanstalt Leoben ohne Auflagen verlassen.

Anklage kann auch auf Mordversuch lauten

Ein medizinisches und ein psychiatrisches Gutachten wurden in Auftrag gegeben, die Ergebnisse liegen aber noch nicht vor, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nicole Dexer. Mit einer Anklage sei im Herbst zu rechnen, wobei diese durchaus auch auf Mordversuch lauten könne - das hänge von den Erkenntnissen der Sachverständigen ab.

Das Mädchen war Anfang Mai in der Theodor-Körner-Hauptschule in Kapfenberg-Schirmitzbühel mit einem 15-jährigen Mitschüler in Streit geraten - es kam zu einem Gerangel, dann stach die Schülerin mit einem Jausenmesser zu. Der Bursche wurde ins LKH Bruck/Mur gebracht und dort erfolgreich operiert, es ging ihm schon nach kurzer Zeit wieder besser. Der Tat waren offenbar Konversationen auf Facebook vorangegangen - mehr dazu auch in Messerstecherei an Hauptschule (7.5.2013)