Grazerin tötete Nachbarin - Anklage ausgeweitet

In Graz ist am Donnerstag der Prozess gegen eine Grazerin fortgesetzt worden, die im Rausch auf ihre gehbehinderte Nachbarin eingetreten und diese getötet haben soll. Die Verhandlung wurde neuerlich vertagt, die Anklage ausgeweitet.

Vor rund zwei Jahren soll die 48 Jahre alte Frau im schwer betrunkenen Zustand eine Pensionistin getötet haben. Darüber hinaus wird der Frau Kindesentführung und schwere Nötigung vorgeworfen.

Tötungsvorwurf statt Mordanklage

Der Hintergrund: Am 12. Dezember 2011 gerieten die 48-jährige, schwer alkoholisierte Frau und ihr späteres Opfer in der Wohnung der 67-Jährigen in Streit. Dabei soll die Beschuldigte der 67-jährigen gehbehinderten Pensionistin mehrere Tritte gegen den Brustkorb und ins Gesicht versetzt und sie solange mit der Gehhilfe niedergedrückt haben, bis sie sich nicht mehr wehrte - und starb.

Laut Gutachten war die Angeklagte nicht zurechnungsfähig - sie hatte zwischen zwei und drei Promille Alkohol im Blut. Die Anklage lautet daher nicht auf Mord, sondern auf Tötung. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft die Anklage mittlerweile auch noch um „schwere Nötigung“ ausgeweitet. Die Angeklagte ist zwar geständig, will sich aber nicht an Details der Tat erinnern können.

Kinder bedroht und angelockt

Schon die erste Verhandlung Ende Oktober musste vertagt werden, weil auch eine versuchte Kindesentführung dazu kam - mehr dazu in Bekannte im Vollrausch getötet - Prozess vertagt (31.10.2013).

Das hing mit der Aussage eines ehemaligen Lebensgefährten der Angeklagten zusammen: Wenige Tage, nachdem die Frau aus der U-Haft entlassen worden war, soll sie mitten in der Nacht seine vierjährige Tochter zum Gassi gehen mit dem Hund mitgenommen haben. Weil das Kind sie genervt habe, habe sie es einfach auf der Straße stehen lassen. Außerdem soll sie das Mädchen mit dem Umbringen bedroht haben. Weiters soll sie versucht haben, zwei fremde Buben in ihr Auto zu locken, ihr Vorhaben scheiterte aber. Am Donnerstag hat der Staatsanwalt die Anklage deshalb auch auf den Vorwurf der schweren Nötigung ausgeweitet.

Zeugin belastet Angeklagte schwer

Vorwürfe, die die Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht betritt, obwohl sie von der Mutter des Kindes schwer belastet wurde. Eine Zeugin, die als Sozialarbeiterin mit der Familie zu tun, sagt hingegen, dass die Mutter des Kindes in einem Telefonat zwar vom nächtlichen Spaziergang mit der alkoholisierten Frau erzählt habe, von einer Nötigung oder Drohung sei aber keine Rede gewesen.

Formalfehler verzögert Urteil

Das für Donnerstag erwartete Urteil verzögert sich allerdings, der Prozess wurde neuerlich vertagt. Grund ist ein Formalfehler: Das Gericht hatte bei der Linzer Psychiaterin Adelheid Kastner ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses ist aber, weil die Angeklagte daran nicht mitwirken wollte, nur an Hand der Krankengeschichten verfasst worden. Eine Tatsache, gegen die der Anwalt der Angeklagten als beim Oberlandesgericht Graz Beschwerde eingelegt hat. Dieser Beschwerde wurde vor zwei Tagen stattgeben, daher könne erst an einem weiteren Prozesstag - voraussichtlich Anfang 2014 - ein Urteil gesprochen werden, so der Richter.