Prozess um Tötung im Vollrausch erneut vertagt

Der Prozess gegen eine Grazerin, die ihre Nachbarin Ende 2011 im Vollrausch getötet haben soll, ist wieder vertagt worden. Die beiden Gutachten würden sich widersprechen. Jetzt soll ein weiterer Sachverständiger bestellt werden.

Die 48-Jährige war im Dezember 2011 bei einer Bekannten zu Besuch gewesen. Dann soll es zu einem Streit zwischen den Frauen gekommen sein, wobei die 67 Jahre alte Pensionistin gestürzt ist. Was sich dann genau abgespielt hat, konnte nicht geklärt werden.

Tod durch massive Kopfverletzungen

Die ältere Frau starb jedenfalls an massiven Kopfverletzungen. Die Angeklagte hatte laut Gutachter zwischen 2,3 und drei Promille Alkohol im Blut, sie konnte sich an nichts erinnern. Beim ersten Verhandlungstag im Oktober 2012 hatte sie den Vorwurf der Tötung gestanden, weitere Vorwürfe wie versuchte Kindesentführung, gefährliche Drohung und versuchte Nötigung stritt sie ab.

Geteilte Meinungen bei Sachverständigen

Der medizinische Sachverständige gab bei seiner Gutachtenerörterung an, es habe keinen Hinweis auf volle Berauschung gegeben. Noch problematischer wurde es bei den Ausführungen der beiden psychiatrischen Sachverständigen, die in mehreren Punkten anderer Meinung waren. Einigkeit herrschte nur über die Unzurechnungsfähigkeit der Grazerin bei der Tat. Aber ob nun eine „seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades“ vorliegt und ob die Frau nur in eine Entzugsklinik oder in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sollte, darüber herrschte geteilte Meinung.

„Wir sind wieder bei Null“

„Wir sind jetzt wieder bei Null“, fasste es der Richter am Ende des dritten Verhandlungstages zusammen. Nun wird ein weiterer psychiatrischer Sachverständiger bestellt, der ebenfalls ein Gutachten beisteuern wird. Die Verhandlung wurde dadurch für längere Zeit unterbrochen. Bereits im Dezember des Vorjahres musste der Prozess vertagt werden - mehr dazu in Grazerin tötete Nachbarin - Anklage ausgeweitet (18.12.2013).