Heftige Kritik an neuem Kinderbetreuungsgesetz

Der Entwurf zum neuen Kinderbetreuungsgesetz wirbelt Staub auf: Kritik kommt vor allem an dem Umstand, dass zu den Tagesrandzeiten keine Pädagogen anwesend sein müssen, und dass Eltern bereits einen Monat im Voraus bekannt geben sollen, wann sie Betreuung brauchen.

Die Begutachtungsfrist für das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz endet am Donnerstag. Ziel des von Landesrat Michael Schickhofer (SPÖ) vorgelegten Entwurfs ist es unter anderem, die Betreuungszeiten flexibler zu gestalten - mehr dazu in Kinderbetreuung soll flexibler werden (13.3.2014).

„Zusammenlegungen nicht tragbar“

Dass Kindergartengruppen zusammengelegt werden können, wenn nicht alle Kinder anwesend sind, sei absurd und nicht tragbar, sagt Cornelia Wustmann, Professorin für Elementarpädagogik an der Uni Graz: Kinder bräuchten Stabilität und nicht plötzlich andere Kinder oder eine andere Pädagogin um sich.

Auch, dass zu den Randzeiten Hilfspersonal statt einer Pädagogin eingesetzt werden kann, lehnt Wustmann ab: „Kinderbetreuerinnen sind gute Unterstützungshelferinnen für die Pädagoginnen, aber nicht alleine einzusetzen. Die Kinderbetreuerinnen haben 300 Stunden Ausbildung, und wenn man ausrechnet, wie viele Wochen das sind, dann kann ich da keine fundierte pädagogische Arbeit erwarten.“

Kurzfristigere Planung gewünscht

Bei WIKI, dem größten privaten Anbieter in der Steiermark, begrüßt man, dass Landesrat Schickhofer die Betreuungszeiten flexibler gestalten will: Das sei ein großer Wunsch der Eltern, aber, so WIKI-Obmann Bernhard Ederer, dass man schon einen Monat im voraus deponieren muss, wann man eine Betreuung braucht, sei zu langfristig: „Man soll es aber den Familien ermöglichen, dass sie kurzfristig gemeinsam etwas unternehmen können. Die Arbeitszeiten sind flexibel, und ändern sich häufig, und deshalb muss man ihnen kurzfristiger die Möglichkeit geben, ihr Kind herauszunehmen.“ Eine Woche im voraus wäre in Ordnung, so Ederer.

Landesrat Schickhofer sagt zu diesem Punkt, dass die Gemeinden und privaten Träger planen können müssen, wann in welchem Umfang Personal gebraucht wird: „Die Gemeinden und die Träger haben aber die Möglichkeit, mit den Eltern immer zu vereinbaren, dass die Kinder sehr flexibel kommen können - zum Beispiel ich hab’ am Dienstag Bedarf und melde das am Montag, und wenn das sowohl für Eltern als auch für die Einrichtung okay ist und Platz vorhanden ist, dann begrüße ich das nur.“ Allerdings habe man so kurzfristig eben keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Schickhofer für Verbesserungen offen

Insgesamt sei er, Schickhofer, für Verbesserungen offen: „Es hat einige Impulse zur Verbesserung gegeben, diese Impulse werde ich aufnehmen.“ Ende April wird das Gesetz im zuständigen Unterausschuss des Landtags diskutiert; in Kraft treten soll es bereits mit September.