Zweieinhalb Jahre Haft für Ranner

Die frühere EU-Abgeordente Hella Ranner (ÖVP) ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen schweren Betrugs und Untreue zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die frühere Grazer Rechtsanwältin und ÖVP-Abgeordnete im Europaparlament arbeitete für eine Linzer Anwaltskanzlei und betreute deren Grazer Standort. Zwischen 2005 und 2009 soll sie in etwa 40 Fällen Honorare einbehalten und so laut Angaben der Kanzlei einen Schaden von knapp 390.000 Euro verursacht haben. Laut einem Schriftstück hätte Ranner ab 2004 nur noch für die Kanzlei Honorarnoten legen dürfen, nicht aber in ihrem eigenen Namen.

Hella Ranner

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Private Honorare kassiert

Die Honorarnoten belegen allerdings, dass die 62-Jährige neben ihrer Tätigkeit für die Rechtsanwaltskanzlei noch für eigene Klienten tätig war und dafür privat kassierte. Im Prozess sagte Ranner aus, sie sei der Meinung gewesen, dass es ihr erlaubt gewesen sei, nebenbei auch anwaltliche Tätigkeiten auszuüben - mehr dazu in Betrugsprozess: Ranner fühlt sich nicht schuldig(19.12.2013).

Schwerer Betrug um rund 100.000 Euro

Der Vorwurf des schweren Betruges bezog sich auf zwei Darlehen im Wert von je 50.000 Euro: Ranner soll sich, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig gewesen sein soll, von einem langjährigen Bekannten das Geld geliehen, es aber nie zurückgezahlt haben. Sie bestritt den schweren Betrug, habe aber ihrem Bekannten das Geld in jedem Fall zurückgeben wollen. Das glaubt auch der Bekannte: Vor Gericht sagte er, sie habe vermutlich Pech gehabt und nicht in böswilliger Absicht gehandelt. Die Staatsanwaltschaft warf Ranner dagegen vor, sie habe sich wegen eigener Schulden in der Höhe von mehreren Millionen Euro bei anderen bereichert.

Anträge abgewiesen

Vor dem Urteil hatte Richter Karl Buchgraber sämtliche Anträge der Verteidigung abgewiesen. Die Anwälte wollten unter anderem mehr Zeit, um das Gutachten eingehend studieren zu können und einen Sachverständigen hinzuziehen. Die Staatsanwältin dehnte die Anklage etwas aus, die Schadenssumme wurde auf rund 414.000 Euro bezüglich der Forderungen der Kanzlei SCWP erhöht.

Anklage: „In 35 Fällen an SCWP vorbei kassiert“

In ihrem Schlussplädoyer sprach die Anklägerin von 35 Fällen, die Ranner „an der SCWP vorbei kassiert“ habe. Die Rechtfertigung der Ex-EU-Abgeordneten, die strittigen Rechnungen hätten sich auf dem PC befunden und seien für ihren Arbeitgeber sichtbar gewesen, bezeichnete sie als „geradezu abenteuerlich“. Nach sieben Stunden Verhandlung wurde kurz nach 15.30 Uhr das Urteil verkündet: zweieinhalb Jahre unbedingte Haft. Ranners Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.