Mariazeller Schwebebahnen pleite

Die Bilanz der vergangenen Wintersaison fällt in einigen steirischen Skigebieten eher trist aus: Mit der Mariazeller Schwebebahnen Gesellschaft musste heuer bereits der dritte Seilbahnbetreiber Insolvenz anmelden.

Ein Umsatzminus von 40 Prozent war für die Seilbahngesellschaft auf die Mariazeller Bürgeralpe nicht mehr zu verkraften: Trotz neuer Beschneiungsanlage und einer noch zufriedenstellenden Vorsaison musste die Notbremse gezogen und beim Landesgericht Leoben der Insolvenzantrag gestellt werden.

Bereits dritte Skiliftpleite

Damit geriet nun nach der Pleite der Lifte auf dem Alpl und der Aflenzer Bürgeralm bereits das dritte Skigebiet im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag in schwere finanzielle Schieflage - mehr dazu in Zu wenig Schnee: Skiliftbetreiber am Alpl insolvent (11.2.2014) und in Kleine Skigebiete kämpfen ums Überleben (13.2.2014).

Mit fünf Millionen Euro überschuldet

Vor allem das eindeutig zu milde Wetter in den Semesterferien brach dem Familienskigebiet das finanzielle Genick. Die Schulden betragen mehr als 6,9 Millionen Euro, dem steht nach Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbandes (AKV) und des Kreditschutzverbandes 1870 (KSV 1870) ein Vermögen in Höhe von 1,9 Millionen Euro gegenüber.

Gesellschafterzuschuss nicht gewährt

Die Mariazeller Schwebebahnen stehen zu 75 Prozent im Eigentum des Landes, weitere Teilgesellschafter sind unter anderem die Gemeinden Mariazell und St. Sebastian. Weil ein zusätzlicher Gesellschafterzuschuss aufgrund der Vorgaben nach dem EU-Wettbewerbsrecht nicht gewährt werden durfte, wurde jetzt das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Geplant ist, den Seilbahnbetrieb fortzuführen. Die 100 Gläubiger sollen 20 Prozent ihrer Forderungen erhalten.

Für den Fortbetrieb der Schwebebahn bis Ende September stellte das Land 300.000 Euro zur Verfügung. Zugleich wurde von Tourismusreferent Hermann Schützenhöfer (ÖVP) die Beauftragung eines Konzeptes bis Herbst angekündigt, das Basis für die Entscheidung in Abstimmung mit der Region sein soll, ob ein Winterbetrieb aufrechterhalten werden kann oder ob auf Alternativen gesetzt werden muss.

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