Hella Ranner wieder vor Gericht - Prozess vertagt

Im April des Vorjahres ist die frühere EU-Abgeordnete der ÖVP Hella Ranner wegen schweren Betrugs und Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach einem OGH-Entscheid wurde nun jener Teil, der den Betrug betrifft, neu aufgerollt.

Ehemalige ÖVP-Europaabgeordnete Hella Ranner

APA/Erwin Scheriau

Hella Ranner steht ab Freitag erneut wegen schweren Betruges vor Gericht

Von 2009 bis 2011 war Hella Ranner für die ÖVP im EU-Parlament. Zuvor hatte sie den Grazer Standort einer Linzer Anwaltskanzlei betreut, und in diesem Zusammenhang soll sie ungerechtfertigterweise Honorare einbehalten haben - die Schadenssumme lag laut Staatsanwaltschaft bei mehr als 400.000 Euro - mehr dazu in Zweieinhalb Jahre Haft für Ranner (9.4.2014). Der Schuldspruch, der diesen Teil betrifft, wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt und ist damit rechtskräftig.

Strafausspruch aufgehoben

Jener Teil, in dem es um schweren Betrug geht, wurde vom OGH jedoch wegen Begründungsmängeln in der schriftlichen Urteilsausfertigung aufgehoben - hier geht es um Privatdarlehen in der Höhe von zwei Mal 50.000 Euro, die Ranner nie zurückbezahlt haben soll. Das bedeutet, dass - wie in solchen Fällen üblich - auch der Strafausspruch aufgehoben wurde, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Anklage unverändert

Daher wurde am Freitag am Straflandesgericht Graz erneut verhandelt - es geht noch einmal um die Betrugsvorwürfe, die Anklage dazu ist laut Staatsanwaltschaft unverändert.

„Sie war und ist keine Betrügerin“, meinte dagegen der Verteidiger gleich zu Beginn über seine Mandantin, die sich wieder einmal in einen Schal hüllte und auf Stimmprobleme verwies; sie bekannte sich allerdings nicht schuldig. Zum Zeitpunkt, als sie das erste Privatdarlehen erhalten hatte, war sie laut Gutachter mit rund vier Millionen Euro verschuldet - die Schulden rührten von einer Beteiligung an der Sanierungsfirma Revita her, die in die Pleite geschlittert war und an der Ranner beteiligt war.

„Da ist vieles protokolliert worden“

Von einer hohen Verschuldung zum Zeitpunkt des Darlehens wollte die Angeklagte allerdings nichts wissen. Der Richter verwies auf das Protokoll der ersten Verhandlung, wo sie selbst die Schulden eingestanden hatte. „Da ist vieles protokolliert worden, was ich nicht gesagt habe“, rechtfertigte sich Ranner. „Dann hätten sie eine Korrektur verlangen müssen, sie sind ja Rechtsanwältin“, entgegnete der Richter. Man einigte sich schließlich auf die Formulierung „überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig“.

Die Verhandlung wurde vertagt, beim nächsten Mal sollen Zeugen zu Wort kommen. Ein Termin steht noch nicht fest