Packer Todessturz: Haft und Einweisung

In Graz ist am Dienstag ein Weststeirer vor Gericht gestanden: Er soll alkoholisiert auf der Pack eine Fußgängerin mit dem Auto erfasst und getötet haben. Der 37-Jährige wurde zu einem Jahr Haft und zu einer Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher verurteilt.

Der tragische Unfall beim Packer Stausee sorgte mehrfach für Schlagzeilen: Erst Tage nach dem Unglück Anfang Jänner 2014 wurde bekannt, dass ein Autolenker in den Tod der 58-jährigen Spaziergängerin verwickelt war - mehr dazu in Nach tödlichem Sturz: Autolenker unter Verdacht (9.1.2014).

Zunächst keine Anzeichen auf Unfall

Das Opfer ging mit einer Freundin beim Stausee spazieren, doch die beiden trennten sich kurz; die Grazerin blieb daraufhin verschwunden. Beamte fanden schließlich die tote Frau unterhalb einer hohen Steinböschung neben der Straße. Die Obduktion ergab, dass die Frau an den Verletzungen infolge ihres Sturzes gestorben war. Anzeichen auf den Kontakt mit einem Fahrzeug hatte es zunächst nicht gegeben - mehr dazu in Frau stürzte bei Spaziergang in den Tod (6.1.2014).

Zeugen belasten Weststeirer

Wenige Tage später meldeten sich Zeugen, die den nun angeklagten 37-jährigen Fahrzeuglenker in der Nähe der Absturzstelle gesehen hatten - stark alkoholisiert, wie es damals hieß. Am Wagen des Mannes fanden sich Faserspuren von der Kleidung der 58-jährigen Grazerin - mehr dazu in Packer Todessturz: Faserspuren belasten Alkolenker (1.4.2014).

„Alkohol hat sein Leben zerstört“

Vor Gericht gab der Weststeirer am Dienstag an, er könne sich an gar nichts erinnern, er sei Alkoholiker. Mehrere Therapien haben nichts gebracht, er werde immer wieder rückfällig. Nach dem tragischen Vorfall wurde ihm immerhin bereits zum vierten Mal der Führerschein wegen alkoholisierten Fahrens abgenommen. „Der Alkohol hat auch sein Leben zerstört“, führte der Verteidiger für seinen Mandant ins Treffen. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, weil er sich eben an nichts erinnern konnte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Gerichtspsychiater sprach nur von „mittelgradiger Berauschung“, er befand den Angeklagten durchaus für zurechnungsfähig. Die Richterin verurteilte den 37-Jährigen zu einem Jahr unbedingter Haft, außerdem verfügte sie die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft ein relativ mildes Urteil. Bei auch nur einer geringen Chance der Heilung gehe Therapie vor Strafbedürfnis, so die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ob der 37-Jährige seinen Führerschein auch ein viertes Mal wieder ausgehändigt bekommt, muss ein eigenes Verfahren der Verwaltungsbehörde klären - das Gericht hat keine Möglichkeit, diesbezüglich zu entscheiden.