Macht Panne Hofburg-Wahl rechtswidrig?

Nachdem bei der Hofburg-Wahl in der Südoststeiermark und auch in vier Kärntner Bezirken zu früh mit der Auszählung der Wahlkarten begonnen worden ist, wird nun der Vorwurf der Rechtswidrigkeit geprüft.

Ab Montag, 9.00 Uhr, durften die Bezirkswahlbehörden damit beginnen, die Briefwahlkarten auszuzählen - in vier Kärntner Bezirken sowie in der Südoststeiermark sollen die Mitglieder der Wahlbehörde aber schon vorher damit angefangen haben - mehr dazu in Hofburg-Wahl: Auch Anzeige in der Steiermark.

Stimmzettel

APA/Hans Klaus Techt

Debatte: Welche Probleme gilt es zu lösen?

Bezirkshauptmann Alexander Majcan geht davon aus, dass das Ergebnis völlig korrekt zustande kam: „Um das Ganze zu beschleunigen, gibt es eine Bestimmung, weil es will ja jeder möglichst schnell die Sachen abarbeiten, damit die Ergebnisse möglichst schnell vorliegen.“

Noch ist nichts bewiesen

Auch der stellvertretende Leiter der Wahlbehörde Steiermark, Manfred Kindermann, betont, dass derzeit eine Rechtswidrigkeit nicht bewiesen sei: „Wenn es hier Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Wahlordnung gegeben hat, dann kann ich sie mir nur so erklären, dass man aufgrund des Zeitdrucks versuchte, Ergebnisse rechtzeitig zu liefern, aber ich unterstelle niemandem böse Absicht. Man muss aber sagen, dass der Druck auf die verantwortlichen Bezirkswahlleiter sehr groß ist, rechtzeitig die Ergebnisse zu bringen - es waren ja unvorstellbar viele Briefwahlkarten zu behandeln, sodass es möglicherweise eine solche Entscheidung gegeben hat.“

Dass nicht schon am Abend des Wahltages mit der Auszählung der Wahlkarten begonnen wird, erklärt Manfred Kindermann so: „Weil dies zu einer immensen Arbeitszeitenverlängerung führen würde - das würde eine Konzentration von mehr als zehn, zwölf, 14 Stunden verlangen, und das ist praktisch nicht möglich.“

Strafrechtliche Ermittlungen

Das gesamte vorläufige steirische Wahlergebnis wurde von der Landeswahlbehörde noch am Mittwoch - also vor Bekanntwerden der Behauptungen - einstimmig bestätigt und der Bundeswahlbehörde übermittelt, so Manfred Kindermann - diese oberste Wahlbehörde erstattete dann Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft: „Das heißt, es wird einmal in einer strafrechtlichen Dimension ermittelt.“

Wahlrechtliche Konsequenzen

Daneben gibt es aber auch noch den wahlrechtlichen Aspekt: Ab dem 1. Juni muss das endgültige Wahlergebnis kundgemacht werden, erklärt Manfred Kindermann, ab dann kann das Rechtsmittel der Wahlanfechtung eingebracht werden. Dann hat wiederum der Verfassungsgerichtshof vier Wochen Zeit, die Anfechtung abzulehnen oder zu entscheiden, ob die Wahl wiederholt werden muss. Das wäre aber nur der Fall, wenn es durch die derzeit behauptete Rechtswidrigkeit zu einem anderen Wahlergebnis als dem derzeitigen kommen würde.

Hofer in der Steiermark vorne

In der Steiermark blieb FPÖ-Kandidat Norbert Hofer zwar auch nach Auszählung der Wahlkarten mit 56,22 Prozent vorne, durch die Briefwähler schmolz sein Vorsprung gegenüber Alexander Van der Bellen aber von ursprünglich fast 97.000 auf nur mehr rund 85.000 Stimmen. Van der Bellen steigerte sich von 41,32 auf 43,78 Prozent - mehr dazu in Hofer in Steiermark vorn, Van der Bellen in Graz sowie in Hofburg-Wahl: Van der Bellen ist Bundespräsident und im Detail in Analyse Stichwahl nach Bezirken (news.ORF.at).

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