Schwarze Sulm: Diskussion über Wasserqualität

Die Entscheidung um das Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm ist um zwei weitere Wochen verschoben worden. Diesmal diskutiert man über die Wasserqualität: Das Land beruft sich auf alte Wasserentnahmen, der Bund hat eine andere Sichtweise.

Noch vor zwei Wochen schien sicher, dass das Kraftwerk an der Schwarzen Sulm gebaut wird. Damals stellten Prüfer des Landes fest, dass es bereits Wasserentnahmen gebe, laut denen die Wasserqualität von „sehr gut“ auf „gut“ hinabgestuft werde - mehr dazu auch in Schwarze Sulm: Baustart bestätigt (15.7.2013) und in Schwarze Sulm: Nochmalige Prüfung (18.6.2013).

Sulm

Natura 2000/Andrea Bund

Bund und Land diskutieren, wie die Wasserqualität zu bewerten ist

Zweifel von Seiten des Bundes

Dieses Detail könnte aber entscheidend sein, ob das Kraftwerk überhaupt zustande kommt: Im Gegensatz zum Land ist das Umweltministerium der Ansicht, dass die Wasserentnahmen auf die Qualität keinen Einfluss nehmen können, der Bund will diese somit nicht anerkennen.

Entscheidung in zwei Wochen

In zwei Wochen werden die Gespräche wieder aufgenommen, dann soll laut Werner Fischer, dem Leiter der Landesumweltabteilung, eine endgültige Entscheidung fallen: „Entweder wir finden in diesen 14 Tagen eine gemeinsame Lösung oder nicht. Im zweiten Fall könnte auch ein Bescheid ergehen, der sich nicht mit der Meinung des Ministeriums deckt.“

Voves spielt Ball dem Bund zu

Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) wiederum spielt im „Steiermark heute"-Sommergespräch“ den Ball dem Bund zu: Er selbst vertraue auf die Ansicht der Landesexperten, dass die Wasserqualität der Sulm durch bereits erfolgte Wasserentnahmen keine sehr gute sei, damit sei auch das laufende EU-Verfahren obsolet. Sollte der Bund das nun anders sehen, stehe es dem Umweltminister offen, dem Land eine Weisung zu erteilen oder eine Amtsbeschwerde zu erheben, so Voves.

Mögliche Richtlinie für Beurteilung von Wasserproben

Laut dem Landessprecher der Grünen, Werner Kogler, wolle der Bund von seinem Beschluss gegen die Gültigkeit der Wasserentnahmen nicht abweichen - gegebenenfalls solle es einen Erlass vom Ministerium geben, der regelt, wie Wasserproben in Zukunft zu beurteilen sind.