NS-Prozess bis August vertagt

Der Prozess gegen zehn Männer wegen Wiederbetätigung in Graz ist bis August vertagt worden. Auf Wunsch des Verteidigers von Franz Radl wurde am Mittwoch aus dem Buch des Holocaust-Leugners Gerd Honsik vorgelesen. Honsik selbst soll per Videokonferenz befragt werden.

Seit Anfang Mai stehen in Graz die zehn Männer, die der rechten Szene zugerechnet werden, vor Gericht; unter den Angeklagten ist auch der einschlägig vorbestrafte Oststeirer Franz Radl - mehr dazu auch in Zehn Männer wegen Wiederbetätigung vor Gericht (6.5.2012).

Ein Angeklagter sollte aus Prozess ausscheiden

Im Großen und Ganzen ist der Prozess gelaufen: Zeugen wurden verhört, alle möglichen Anträge gestellt – die meisten davon wurden abgelehnt – und auch die Angeklagten verhört. Einen weiteren Antrag stellte am Mittwoch der Verteidiger eines Beschuldigten - dieser solle aus dem Verfahren ausgeschieden werden, was der Richter jedoch ablehnte.

Radl hatte eigenes Exemplar von Honsik-Buch mit

Der Hauptangeklagte Franz Radl soll an einer rechtsradikalen Internetseite beteiligt sein und intensiven Kontakt mit Holocoust-Leugner Gerd Honsik haben. Auf Wunsch des Verteidigers wurden am Mittwoch Passagen aus dessen Buch „Freispruch für Hitler?“ vorgelesen. Radl zückte sein eigenes Exemplar des Buches - verborgen hinter einem Supermarkt-Prospekt - und las mit - in dem Werk will Honsik nachweisen, dass es im Dritten Reich keine Massenvernichtungen gegeben haben kann.

Honsik wird per Videokonferenz befragt

Der Prozess wird nun für einige Wochen unterbrochen - wohl auch, weil die Befragung von Gerd Honsik noch ausständig ist: Er befindet sich derzeit in Spanien und könnte auch von den dortigen Behörden über ein Amtshilfeverfahren vernommen werden, dann hätten allerdings die Verteidiger keine Möglichkeit nachzufragen - der Richter bewilligte daher die Einvernahme per Videokonferenz. Ein genauer Termin dafür steht noch nicht fest; der Prozess wird voraussichtlich im August fortgesetzt.

Am Dienstag gab es eine überraschende Aussage einer Freundin eines Angeklagten. Sie entlastete ihren Freund zwei Jahre nach der Anklage - mehr dazu in NS-Prozess: Alibi zwei Jahre nach Anklage.