NS-Prozess: Honsik sagte per Video aus

In Graz ist am Montag der Prozess gegen zehn wegen NS-Wiederbetätigung Angeklagte fortgesetzt worden. Dabei konnte endlich auch der Holocaust-Leugner Gerd Honsik einvernommen worden - per Videokonferenz aus Spanien zugeschaltet.

Dem Hauptangeklagten Franz Radl und neun weiteren Personen wird vorgeworfen, Internetseiten mit nationalsozialistischem Inhalt betrieben sowie einschlägige Aufkleber und CDs verteilt zu haben. Anfang Juli wurde der Prozess nach zwölf Verhandlungstagen vertagt – mehr dazu in NS-Prozess bis August vertagt (4.7.2012).

Angeklagte

ORF

Zehn Personen sind angeklagt, der Prozess läuft seit Mai 2012

Prozess fast gelaufen

Der Prozess ist eigentlich im Großen und Ganzen erledigt: Die Zeugen wurden gehört und alle möglichen Anträge gestellt - die meisten wurden abgelehnt, auch zusätzliche Sachverständige wird es keine geben.

Was noch fehlte, war die Befragung des Holocaust-Leugners Gerd Honsik - der Hauptangeklagte Franz Radl soll mit ihm seit 20 Jahren in Verbindung stehen. Radl wird zur Last gelegt, dass er unter anderem Flugblätter und Aufkleber mit dem Schriftzug „Freiheit für Honsik“ und Texte vertrieben haben soll, die den Völkermord leugnen.

„Ich wollte an die Jungen heran treten“

Mit „Hola“ begrüßte am Montag der spanische Gerichtsdiener die Gerichtsverhandlung in Graz - der Grazer Richter antwortete mit „Schönen guten Morgen aus Graz“. Dann bat er Gerd Honsik, im leeren spanischen Gerichtssaal Platz zu nehmen und mit dem Mikro in der Hand die Fragen zu beantworten.

Konkret ging es dann um eine inzwischen nicht mehr existierende rechtsradikale Homepage des viermal wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz verurteilten und als Holocaust-Leugner bekannten Gerd Honsik, und darum, inwieweit der Hauptangeklagte Franz Radl an der Homepage mitgearbeitet hat.

„Meine Klientel gehört der Kriegsgeneration an, jetzt wollte ich an die Jungen heran treten und das über das Internet tun. Radl sollte dabei helfen, ich kenne ihn seit Jahren“, so Honsik, der betonte: „Es wurden nur die Bücher, die nicht verfolgt oder verboten waren, angeboten.“

Die Homepage wurde später geschlossen, weil sie Teil einer Anklage wegen NS-Wiederbetätigung war; allerdings ging später eine neue unter Honsiks Name online - mit dieser wollen aber weder Honsik noch die Angeklagten etwas zu tun haben.

Honsik lehnte Fragen zum Holocaust ab

Auch Pickerl mit „Freiheit für Honsik“ soll Radl verteilt haben: „Ich habe den Auftrag dazu nicht gegeben, aber es ist nicht strafbar, die Freiheit für jemanden zu fordern, der eingesperrt ist“, so Honsik.

Als Franz Radl ihn zum Urteil seines Wiederbetätigungsprozesses fragen will und mit „Lieber Gerd...“ ansetzt, meinte dieser: „Bitte Fragen, die den Holocaust betreffen, nicht an mich zu stellen, weil ich sie nicht zu beantworten wage. Ich würde gegen meine Bewährungsauflagen verstoßen.“

Fortsetzung am 3. Dezember

Honsik war ursprünglich schon im Zuge der Ermittlungen einvernommen worden. Der Richter wollte dessen Aussagen verlesen lassen, was vom Hauptangeklagten Radl aber abgelehnt wurde. Da Honsik in Spanien in Haft sitzt und zu krank sein soll, um nach Graz zu kommen, genehmigte der Richter die Aussage per Videokonferenz. Der Prozess wird am 3. Dezember fortgesetzt, ein Urteil ist für 4. oder 5. Dezember geplant.