Schwarze Sulm: VwGH wies Amtsbeschwerde ab

Das Vorgehen des Landes im Zuge des Genehmigungsverfahrens zum Kraftwerk an der Schwarzen Sulm sei rechtskonform gewesen - der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies nun eine dementsprechende Amtsbeschwerde ab.

Anfang Mai hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klage der EU-Kommission gegen Österreich im Streit um den Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm gekippt – mehr dazu in EuGH kippt Klage (4.5.2016) -, und am Donnerstag bestätigte nun auch der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsmäßigkeit des Bewilligungsbescheides der Landesregierung.

Beschwerde „entbehrt jeder Grundlage“

Zuständig war der damalige Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ): Das Land Steiermark hatte Anfang September 2013 mit einem vorzeitigen positiven Wasserrechtsbescheid für den Bau des Kraftwerks im Umweltministerium für einen Aufschrei gesorgt, der frühere Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) brachte im Oktober 2013 eine entsprechende Amtsbeschwerde ein – mehr dazu in Amtsbeschwerde durch Minister (15.10.2013). Diese Beschwerde „entbehrt jeder Grundlage“, heißt es nun aber vom VwGH.

Projektwerber sehen grünes Licht

Aus Sicht der Projektwerber Alfred Liechtenstein und Peter Masser sind damit sämtliche anhängigen Verfahren von den österreichischen und europäischen Gerichtshöfen zu Gunsten der Bewilligungswerber entschieden: „Wir freuen uns riesig, dass der Rechtsstaat endlich siegt und es sich klar gezeigt hat, dass die Vorgangsweise der steirischen Behörden und ihrer zuständigen Beamten im Hinblick auf die uns erteilten Genehmigungen absolut korrekt und rechtskonform war“, heißt es vonseiten der Projektwerber.

Baustelle Schwarze Sulm Kraftwerk

ORF

Georg Eisenberger, Rechtsvertreter der Bewilligungswerber, hofft, „dass nunmehr Ruhe in die ganze Angelegenheit einkehren wird“. Gegen das Kraftwerk war seitens zahlreicher Umweltschützer immer wieder – auch in der Nähe der Baustelle – protestiert worden. Der Bau des Kraftwerkes wurde bereits 2014 vorübergehend eingestellt – mehr dazu in Stillstand beim Kraftwerksbau (10.10.2014).

Grüne sehen noch Chancen auf Verhinderung

Anders sieht dies die Grüne Umweltsprecherin Christine Brunner. Sie verweist auf zwei noch offene Beschwerdeverfahren: „Es geht um die Frage der Parteistellung. Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Solange da nichts entschieden ist, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.“ Brunner sieht nach wie vor intakte Chancen, den Kraftwerksbau zu verhindern und damit „dieses Naturjuwel, für das sich sehr viele Menschen einsetzen, zu erhalten“.

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