Olympia 2026: Landesrechnungshof prüft nicht

Der Landesrechnungshof Steiermark hat am Mittwoch erklärt, dass er die Machbarkeitsstudie für Olympia 2026 aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht prüfen könne. Nun sollen externe Experten beauftragt werden.

Die Machbarkeitsstudie war vergangenen Mittwoch in Graz präsentiert worden - mehr dazu in Olympia-Machbarkeitsstudie: „Graz 2026 möglich“ (27.6.2018). Laut dem Direktor des Landesrechnungshofs, Heinz Drobesch, sei die „Durchführung einer Projektkontrolle“ aus mehreren verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich: Sie sei nicht vom Land in Auftrag gegeben worden und als „Expertengutachten“ und nicht als Projekt zu bewerten.

„Keine Haftung übernehmen“

Darüber hinaus liege „noch keine Beschlussfassung über die Durchführung dieser Sportgroßveranstaltung unter finanzieller Beteiligung des Landes“ vor, was aber eine Voraussetzung für das Tätigwerden des LRH sei. Bei der Sitzung am Dienstag sei beschlossen worden „keine Haftungen und Garantien für die Durchführung von Olympischen Spielen und direkt damit in Zusammenhang stehenden Projekte zu übernehmen“, zitierte Drobesch.

Im Landtag sei zudem mehrheitlich beschlossen worden „keinen finanziellen Beitrag über die budgetären Möglichkeiten zukünftiger Landesbudgets im Rahmen der Budgetkonsolidierung hinaus für die Durchführung von Olympischen Spielen zu leisten, um die Einhaltung des Stabilitätspaktes gewährleisten zu können“, erinnerte Drobesch - mehr dazu in Olympia 2026: Dringliche Anfrage im Landtag (2.7.2018).

„Würde Gegengutachten entsprechen“

Hinzu komme laut Drobesch auch noch, dass die Tätigkeit des LRH als unabhängiges Organ des Landtages verfassungsrechtlich ein Mitwirken „an noch nicht angeschlossenem Verwaltungshandeln“ ausschließe, das seiner nachträglichen Kontrolle unterliegt. Und letztlich spreche gegen die Projektkontrolle über den LRH auch, dass die Machbarkeitsstudie „als Entscheidungsgrundlage einem fachlichen Gutachten gleichkommt“.

Eine Überprüfung durch den Landesrechnungshof würde der Erstellung eines Gegengutachtens entsprechen. Die Erstellung von Gutachten bzw. deren Überprüfung sei jedoch keine verfassungsgesetzlich normierten Aufgabe des Landesrechnungshofes.

Auftragsvergabe „so rasch wie möglich“

Finanz- und Sportlandesrat Anton Lang (SPÖ) hatte am Montag angekündigt, dass man auch noch externe Experten „über die Studie drüberschauen“ lassen werde, sollte der Rechnungshof rechtlich nicht zuständig sein. Man habe schon Gespräche mit externen Experten - von außerhalb der Steiermark - geführt, hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Büro des Landesrates.

Im Laufen seien auch Gespräche mit der Abteilung 12 des Landes - zuständig für Wirtschaft, Tourismus und Sport - sowie u.a. der Abteilung für Umwelt. „Hier werden wir die Kompetenz bündeln“, sagte Lang-Bürochef Peter Ebner. Der Auftrag an die externen Experten sei noch nicht vergeben, dies erfolge aber „so rasch wie möglich“ - mehr dazu in Volksbefragung zu Olympia 2026 fast fix (2.7.2018).