Fall Oliver: Mutter bangt um Sohn

Ungewiss bleibt die Lage im Fall Oliver. Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den Vater, der mit dem Buben in Dänemark lebt, zwar Anklage erhoben. Die Mutter, die einmal wöchentlich mit ihrem Sohn telefoniert, macht sich aber Sorgen.

Die Mutter hat ihr Kind seit dem 3. April nicht mehr gesehen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Graz gegen den Kindsvater würde zwar bestätigen, dass der Bub im Frühjahr in Graz seiner Mutter entzogen und nach Dänemark gebracht wurde – Kindesentziehung: Däne von Polizei befragt. Das aber würde ihren Sohn nicht unbedingt auch zurückbringen, so die Mutter.

Vater in dänischer Fernsehshow

ORF

Ob der Kindsvater zum Gerichtstermin erscheint, ist ungewiss

Ein Telefonat pro Woche

Einmal in der Woche, jeden Mittwochabend, dürfe sie mit dem Buben zwei bis drei Minuten telefonieren, diesen Mittwoch habe das allerdings nicht geklappt. Oliver wolle nicht sprechen, richtete der Vater telefonisch aus. Sie ist sich sicher, dass es ihrem fünf Jahre alten Sohn nicht gut geht. Auch gebe es keine Hinweise auf seinen Gesundheitszustand, die dänischen Behörden würden keine Informationen herausgeben.

Keine Reaktion aus Politik

Sie selbst habe eine Petition an das Europaparlament in Straßburg und ein Schreiben an das dänische Königshaus geschickt, sagt die Mutter, die aber auch die österreichische Politik in die Pflicht nehmen will. Sie habe auch alle ranghohen Politiker in Österreich angeschrieben, keine einzige Stelle habe das persönliche Gespräch mit ihr gesucht.

Oliver benötigt Hilfe aus Österreich

Oliver sei österreichischer Staatsbürger und habe dementsprechende Rechte, Oliver brauche Hilfe aus Österreich, so ihr Appell. Die Anwältin der Mutter, Britta Schönhart begrüßt den Schritt der Staatsanwaltschaft Graz, Anklage gegen den Vater wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung zu erheben - mehr dazu in „Fall Oliver“: Dänischer Vater angeklagt: „Ich glaube schon, dass Dänemark jetzt aufhorcht, ich meine eine Anklage wegen einem schweren Verbrechen ist immerhin etwas ernster zu nehmen, und dass sich die Dänen sehr wohl darüber Gedanken machen müssen“.

Gerichtstermin noch unklar

Der Strafantrag wurde über Amts- und Rechtshilfe in Dänemark dem Vater zugestellt, jetzt muss eine Hauptverhandlung anberaumt werden, ob der Vater nach Graz kommt ist ungewiss. Kommt er nicht, besteht die Möglichkeit eines europaweiten Haftbefehls - einen solchen hat es gegen den Mann schon einmal gegeben, dieser wurde aber im Juni vom Oberlandesgericht aufgehoben.