Frostschäden: 120 Millionen für Bauern

Nach den schweren Schnee- und Frostschäden in der steirischen Landwirtschaft haben Land und Bund über die Höhe der finanziellen Unterstützung für Bauern verhandelt: Es werden 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Agrarlandesrat Johann Seitinger (ÖVP) und Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verhandelten am Mittwoch in Wien die finanzielle Unterstützung für steirische Landwirte aus: 120 Millionen Euro würden zur Verfügung gestellt, zusätzlich werde es spezielle Hilfskredite für Bauern geben.

Nachdotierung im Herbst möglich

Die Hilfsgelder, die Land und Bund für die Schnee- und Frostschäden in der steirischen Landwirtschaft aufbieten, würden die größte Summe seit 20 Jahren bei derartigen Katastrophen ergeben, sagte Seitinger: „Das Erste ist ein Sonderkatastrophentopf von 100 Millionen Euro für die Frostkatastrophe und dann ein zweiter Sondertopf vom Katastrophenfonds für die Schneedruckkatastrophen, die im Wesentlichen beim Obst entstanden sind, von rund 20 Millionen Euro.“

Des Weiteren wurde beschlossen, dass es im Herbst – wenn alle Schäden zur Gänze absehbar sind – noch die Möglichkeit einer Nachdotierung geben wird. Zusätzlich soll es für Bauern, die länger keine Ernte haben werden, da ihre Anlagen teilweise oder zur Gänze zerstört sind, eine Sonderkreditaktion geben.

Land muss für Kredite haften

„Wir haben vereinbart, dass wir eine Sonderkreditaktion einleiten wollen, die für den Wiederaufbau der Anlagen den Bauern eine Unterstützung insofern gibt, als wir ihnen zwei Jahre sozusagen annuitätenfrei eine sehr zinsbegünstigte Kreditaktion anbieten können. Diese könnte vom Bund und der Bundesfinanzierungsagentur unterstützt oder finanziert werden“, sagte Seitinger.

Die Zinsen für diese Kredite sollen unter einem Prozent liegen, so Seitinger. Für diese Kredite müsste das Land Haftungen übernehmen - ein Punkt, der noch in der Landesregierung diskutiert werden muss. Im Land trifft sich am Freitag eine Expertengruppe, die gemeinsam die Grundlagen dafür erarbeiten soll, welche Art von Schaden in welchem Ausmaß aus den neuen Hilfstöpfen erstattet werden wird.

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