Spitalsärzte: Neuregelung auch an Med-Uni Graz

Während man bei der KAGes schon seit Jänner Regelungen rund um das neue Arbeitszeitgesetz getroffen hat, ist nun auch eine Einigung mit den Mitarbeitern der Med-Uni Graz erfolgt: Das neue Gehaltsniveau gilt rückwirkend per 1. Jänner 2015.

Die Novellierung bedeutet für alle ärztlichen Mitarbeiter der Universität „Veränderungen in der Ausgestaltung der Arbeitszeit sowie des Einkommens“. Diese Gehaltsanpassung für das wissenschaftliche Personal sei unabhängig von einer ärztlichen oder nicht ärztlichen, einer klinischen oder vorklinischen Verwendung und tritt unbefristet in Kraft. Abgeschlossen wurden drei Betriebsvereinbarungen zu den Bereichen Gehälter, Arbeitszeit und Rufbereitschaften.

Im Schnitt 20 Prozent mehr Gehalt

„Damit nimmt die Med-Uni Graz österreichweit eine Vorreiterrolle ein“, hieß es aus dem Büro von Rektor Josef Smolle. Das neue Gehaltsschema gilt für alle 800 ärztlichen und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Med-Uni Graz; rund 30 Prozent (etwa 150 Mitarbeiter) des medizinischen Personals unterschrieben zudem eine Opt-out-Regelung und arbeiten damit befristet länger, als es das Gesetz vorsieht. Zum Vergleich: Bei der KAGes erteilten rund 2.500 Ärzte (etwa 60 Prozent) ihr befristetes Einverständnis, länger als 48 Stunden wöchentlich zu arbeiten - mehr dazu in Mehr als 1.000 Ärzte wählen weniger Freizeit (27.1.2015).

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ORF.at/Birgit Hajek

Rund 30 Prozent (etwa 150 Mitarbeiter) des medizinischen Personals der Med-Uni unterschrieben eine Opt-out-Regelung

Beim Gehalt können die Med-Uni-Mitarbeiter nun „im Schnitt 20 Prozent mehr auf die Grundvergütung“ erwarten. Zur Vereinbarung kommen auch noch 50 zusätzliche Dienstposten hinzu, die seit Jahresbeginn ausgeschrieben wurden.

Auf Alterswahlmodell geeinigt

Festgelegt wurde auch ein sogenanntes Alterswahlmodell, so Smolle: „Das heißt, dass ab 55 die Personen ihre Zahl der Journaldienste, der Nachtdienste reduzieren können. Ein ganz besonderer Punkt ist auch, dass die Rufbereitschaften, also wo man nicht im Spital schlafen muss, finanziell deutlich attraktiver geworden sind.“

Auch Betriebsrat zufrieden

Zufrieden mit dem Ergebnis ist auch die Betriebsratsvorsitzende des wissenschaftlichen Personals der Med-Uni Graz, Regina Gatternig, die die 25 Verhandlungsrunden als hart, aber fair bezeichnet: „Die Kollegen bekommen mehr Gehalt und müssen bzw. dürfen entsprechend den Vorgaben nur weniger Zeit arbeiten, das heißt, sie müssen nach einem Journal- oder Nachtdienst nach Hause gehen.“

Einige Punkte müssen noch nachverhandelt werden

Das ärztliche Personal werde dadurch auch mehr Zeit für Forschung und Lehre haben, so Gatternig, nach deren Angaben allerdings noch einige Punkte nachverhandelt werden müssen - dazu zählen unter anderem die Frage, wie die Notarztwagen und Hubschrauberdienste künftig geregelt werden, und auch flexiblere Kinderbetreuungszeiten für das Personal.

Die Steiermark war das erste Bundesland, das die neuen Arbeitszeiten für Ärzte fixiert hatte: Land, KAGes und Ärztekammer konnten sich auf ein Modell einigen, das die Arbeitsbedingungen in den steirischen Krankenhäusern generell attraktiver machen soll - mehr dazu in Neue Ärztearbeitszeit unter Dach und Fach (13.10.2014) und KAGes: Kein Ärzteengpass zu befürchten (26.11.2014). In Wien beschloss der Landtag das umstrittene neue Gehaltsschema gegen den Willen der Ärzte - mehr dazu in Spitalsärzte: Neues Gehaltsschema beschlossen (wien.ORF.at, 27.3.2015).

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