Fall Oliver: Freies Geleit für die Kindsmutter

Im Herbst entscheidet ein dänisches Pflegschaftsgericht im Fall Oliver. Der Grazer Mutter des Buben wurde für den Prozess vom dänischen Justizminister nun freies Geleit zugesichert. Eine Festnahme der Grazerin wird damit ausgeschlossen.

Das Schreiben des dänischen Justizministers sei erst diese Woche in Graz eingelangt, berichtet die Tageszeitung Kurier. Darin wird Olivers Mutter zugesichert, dass es zu keiner Verhaftung ihrer Person kommen werde, wenn sie dem Prozess in Dänemark beiwohnt. Prozesstermin ist der 6. September - mehr dazu in Fall Oliver: Erster Gerichtstermin im September (3.7.2012).

Prozessbeistand aus Österreich

Das Schreiben ist für Olivers Mutter ein erster wichtiger Schritt, da sie sich nach dänischen Recht selbst schuldig gemacht hat. Das Sorgerecht liegt in Dänemark nämlich beim Vater des Buben, dennoch war die Grazerin nach der Trennung mit ihrem Kind ausgereist. Beim Prozess selbst stehen Olivers Mutter eine Wahlverteidigerin, eine österreichische Anwältin, ein Dolmetscher und zwei Botschafter zur Seite.

Freies Geleit allein ist der Grazerin aber nicht genug. Sie fürchte um ihr Leben und jenes ihres Buben - mehr dazu in Fall Oliver: Mutter bangt um Sohn (12.7.2012). Auch diese Woche habe sie nicht mit Oliver telefonieren können, schildert sie dem Kurier.

Vermittlungsgespräche im Hintergrund

Indessen laufen im Hintergrund weitere Vermittlungsgespräche mit den dänischen Behörden und dem Vater des Kindes, der Oliver in Dänemark weiter festhält. Auch die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den Vater daher Anklage erhoben - mehr dazu in „Fall Oliver“: Dänischer Vater angeklagt (12.7.2012). Ein Termin steht noch nicht fest.

Grenzüberschreitender Obsorgestreit

Anfang April wurde der kleine Oliver vor einem Grazer Kindergarten von seinem nach dänischem Recht obsorgebrechtigten Vater abgefangen und in dessen Heimat gebracht. In Österreich wurde jedoch der Mutter das Sorgerecht zugesprochen .

Gleich nach der Tat stellte sie deshalb nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen einen Antrag zur Rückführung des fünfjährigen Olivers. Der Gerichtstermin im Herbst könnte nun endlich Klarheit in den grenzüberschreitenden Obsorgestreit bringen.