Pflege
APA/KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD
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Politik

Ein Gesetz für die Pflege: Begutachtung startet

Das seit 2012 in Arbeit befindliche steirische Pflege- und Betreuungsgesetz ist seit Dienstag fertig. Bis Mitte Mai ist es nun in Begutachtung, und es können Stellungnahmen eingebracht werden. Die mobile Pflege soll weiter gestärkt werden, in Pflegeheimen kommt eine verpflichtende Notstromversorgung.

Seit über zehn Jahren schon arbeitet die Landespolitik an einem einheitlichen Pflege- und Betreuungsgesetz, das künftig eben alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark in einem Gesetz bündelt. Bis 17. Mai läuft die Begutachtungsfrist, beschlossen werden soll es noch vor dem Sommer und am 1. Jänner 2025 in Kraft treten.

Verlängerte Übergangspflege

Gemeinsam mit den Klubobleuten von ÖVP und SPÖ präsentierten die zuständigen Landesräte Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) und Doris Kampus (SPÖ) am Dienstag die Eckpunkte. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Regelungen für Übergangs- und Kurzzeitpflege: Vorgesehen ist, dass Patientinnen und Patienten, die nach einem Spitalsaufenthalt noch nicht fit genug für zu Hause sind, noch 28 Tage in einer Übergangspflege bleiben können, in Ausnahmefällen sogar bis zu 60 Tage. „Das ist ein Meilenstein", so Gesundheitslandesrat Kornhäusl.

Gesetz für die Pflege: Begutachtung startet

Das seit 2012 in Arbeit befindliche steirische Pflege- und Betreuungsgesetz ist seit Dienstag fertig. Bis Mitte Mai ist es nun in Begutachtung, und es können Stellungnahmen eingebracht werden. Die mobile Pflege soll weiter gestärkt werden, in Pflegeheimen kommt eine verpflichtende Notstromversorgung.

Gesetzlich geregelt wird auch die Kurzzeitpflege, die Angehörige entlasten soll: Zu pflegende Menschen können in Kurzzeitpflege, um Luft für Angehörige zu verschaffen, die sich vorübergehend nicht um ihre Verwandten kümmern können – damit soll sowohl bei planbaren als auch bei plötzlichen Ereignissen eine Leistung angeboten werden und auch entsprechende Kapazitäten dafür vorhanden sein.

Verpflichtende Notstromversorgung in Pflegeheimen

Nach den Wetterkapriolen Anfang Dezember 2023, wo auch Pflegeheime von Stromausfällen betroffen waren, regelt der neue Gesetzesentwurf auch die Vorsorge: Pflegeheime müssen künftig für Notfälle vorbereitet sein, und es soll eine verpflichtende Notstromversorgung umgesetzt werden – mehr dazu in Pflegeheime warten auf Blackout-Plan (9.2.2024). Neu ist auch, dass die Pflegedrehscheiben, die in den Bezirken die ersten Anlaufstellen für alle Fragen rund um Betreuung sind, gesetzlich verankert werden.

Pilotprojekte möglich

„Mobil vor stationär: Das Gesetz zeigt, dass das nicht nur leere Worthülsen sind. Es ist ein gutes Gesetz", sagte Soziallandesrätin Kampus, die den Entwurf mit ausgearbeitet hat. Sie betonte, dass auch Pilotprojekte möglich gemacht würden, beispielsweise die Anstellung pflegender Angehöriger, die derzeit schon in Graz erprobt werde. Geregelt ist auch die Einbindung des Behindertengesetzes, denn nicht nur Menschen über 60 Jahre können auf Pflegeheime angewiesen sein. Auch Jüngere oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen können künftig auf gesetzlicher Basis in Betreuungseinrichtungen versorgt werden.

Arztkittel
ORF
Im Büro von Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl wurde das steirische Pflege- und Betreuungsgesetz präsentiert, das die Pflege „in die Zukunft führen“ soll.

Angebot und Finanzierung in einem Guss

ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener zeigte sich „sehr erleichtert", dass das Gesetz nun vorliege und es die „zersplitterte Angebots- und Finanzierungslandschaft" in einen Guss bringe. Man habe lange daran gefeilt, vier Gesundheitslandesräte seien daran beteiligt gewesen. Sie nannte die stufenweise Alltagsbegleitung, Neuerungen bei der 24-Stunden-Betreuung und bei der Hauskrankenpflege als Teile des Gesetzes. „Und eine einheitliche, zentrale Heimaufsicht kommt", kündigte Riener an.

Gemeinnützige Träger bevorzugt

SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz betonte, dass künftig neue Betten vorrangig an gemeinnützige oder öffentliche Träger vergeben werden sollen, „weil mit Pflege soll man eigentlich keine Profite machen". Pflege sei eine Aufgabe der Allgemeinheit und werde auch von allen finanziert, weshalb gemeinnützige Träger künftig bevorzugt würden. Trotz des nun vorliegenden Entwurfs ist laut Schwarz der Bund gefordert, eine neue gesamtheitliche Finanzierung der Pflege auf die Beine zu stellen.