Gericht Graz
ORF
ORF
GERICHT

Turbulenter Prozess gegen Impfgegner-Ärztin

Äußerst turbulent ist am Freitag ein Prozess in Graz verlaufen, bei der eine praktische Ärztin wegen Tierquälerei angeklagt war. Die 51-Jährige hatte mit einem Pferd an einer Demonstration gegen CoV-Maßnahmen teilgenommen – am Freitag gab es einen Freispruch „im Zweifel“.

Die Frau hatte im März 2022 hoch zu Ross an einer Demonstration gegen die CoV-Maßnahmen und die Impfpflicht teilgenommen. Ein Polizist zeigte sie an, weil das Tier seiner Meinung nach sehr gestresst und nervös gewesen sei.

Schlagabtausch gleich zum Auftakt

Die Ärztin, die seit Februar 2021 Berufsverbot hat, gab sich schon bei der Überprüfung der Personalien bei der Verhandlung im Grazer Straflandesgericht am Freitag wenig auskunftsfreudig. „Was machen Sie beruflich?“, fragte die Richterin. „Das geht Sie nichts an. Was machen Sie denn beruflich?“, kam die Antwort. „Das ist gleich zu Beginn eine dumme Frage“, warf der Staatsanwalt zur Beschuldigten gewandt ein. Die Angesprochene empörte sich heftig, doch die Richterin ignorierte die Aufregung und sagte nur: „Dann sagen Sie mir auch sicher nicht, wie hoch Ihr Einkommen ist?“. „Richtig, Sie lernen schnell“, antwortete die Ärztin schnippisch.

Nach nur sieben Minuten Verhandlung war die Stimmung bereits am Überkochen, was auch eine anwesende Schulklasse gebannt verfolgte. Direkt hinter der Angeklagten saßen einige ihrer Gesinnungsgenossinnen und -genossen, um die Ärztin zu unterstützen.

Pferd laut Anklage leicht verletzt

Das Pferd soll laut Anklage bei der Demonstration „massiven optischen und akustischen Reizen“ ausgesetzt gewesen sein, außerdem eine leichte Verletzung an der Nase erlitten haben. „Das Pferd erfreut sich bester Gesundheit“, warf der Verteidiger ein. Die Angeklagte gab an, die Veranstaltung habe dazu gedient, dass die Menschen „erkennen, was diese Giftspritze (gemeint ist Covid-Impfung, Anm.) anrichtet“. „Es geht um Tierquälerei, nicht die Art der Versammlung“, hielt ihr die Richterin entgegen.

Angeklagte zu Schuldfrage: „Wohl ein schlechter Witz“

Auf die Frage, ob sie sich schuldig fühle, meinte die 51-Jährige nur empört: „Das ist ja wohl ein schlechter Witz“. Viel mehr war ihr zu dem Vorfall selbst nicht zu entlocken, zeitweise verhielt sie sich auch ihrem Anwalt gegenüber äußerst ungehalten.

Die Richterin übersah geflissentlich die ständigen Provokationen in Form von süffisantem Lächeln oder Zwischenrufen und befragte noch zwei Zeugen: Ein Polizist gab an, das Pferd wäre beinahe in einen Streifenwagen gerannt, was die Beschuldigte zurückwies. Im tierärztlichen Gutachten hieß es, so eine die Situation stelle für Tiere „unnötige Qualen“ dar.

Die Ärztin wurde freigesprochen, weil „nicht mit erforderlicher Sicherheit eine Straftat festgestellt werden konnte“, begründete die Richterin. Im Anschluss zog die ganze Impfgegner-Truppe beinahe triumphierend ab. „Wir gehen jetzt feiern“, sagte die Ärztin zum Staatsanwalt. „Das ist mir egal, schönen Tag noch“, ließ er sich auch zum Abschluss nicht provozieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.