Wahlkarte im Briefkasten
ORF.at/Carina Kainz
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Wahl 19

Gut zu wissen: Wählen außerhalb

Wie komme ich zu einer Wahlkarte? Und was mache ich, wenn ich diese verloren habe? Hier finden Sie die Antworten auf die „FAQs“.

  • Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
    Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet entweder hier oder hier (mit Handy-Signatur), aber auch persönlich im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis Mittwoch, 20. November, 12.00 Uhr (schriftlich) oder bis Freitag, 22. November, 12.00 Uhr (persönlich) – wobei zu bedenken ist, dass es dann für die Briefwahl schon zu spät sein könnte, auch wenn am Samstag die Postkästen noch ausgeleert werden.

Sendungshinweis:

„Radio Steiermark-Journal“, 4.11.2019

  • Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
    Ja, aber nur in der Steiermark – und mit Wahlkarte. In jeder Gemeinde ist am 24. November mindestens ein Wahllokal für Karten-Wähler eingerichtet.
  • Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Wie kann ich dann wählen?
    Im Weg der Briefwahl, also mit Wahlkarte – die wird rund zwei Wochen vor der Wahl von den Gemeinden versendet. Aber Achtung: Sie müssen das Kuvert so rechtzeitig aufgeben, dass es spätestens am Wahlsonntag, 16.00 Uhr, bei der Bezirkshauptmannschaft liegt – also de facto am Samstag, wenn man den Postweg wählt. Sie müssen ihre Briefwahlstimme aber nicht per Post (portofrei) schicken, sondern können sie auch durch Boten oder persönlich zur BH bringen (lassen).
  • Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
    Ja, und zwar mittels Briefwahl. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abschicken, entweder vor der Abreise aus Österreich oder aber von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!
  • Ich habe meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?
    Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen. Sie müssen aber die „alte“ Wahlkarte abgeben.