Wahlkabine
ORF.at/Zita Klimek
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Wahl 19

Gut zu wissen: Im Wahllokal

Brauche ich einen Ausweis? Und darf ich meinen Hund mit in die Wahlkabine nehmen? Hier finden Sie die Antworten auf die „FAQs“.

  • Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
    Ja, wenn Sie nicht „der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt“ sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.
  • Wer sind die Leute im Wahllokal?
    Der „Chef“ im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde – die zum Beispiel entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede kandidierende Partei zwei beobachtende Wahlzeugen nominieren.
  • Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
    Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.
  • Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
    Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Sendungshinweis:

„Radio Steiermark-Journal“, 4.11.2019

  • Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und zum Beispiel auf Facebook oder Twitter posten?
    Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.
  • Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
    Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Nur körper- und sinnesbehinderte Wähler dürfen sich helfen lassen.
  • Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
    Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich – auch im Wahllokal – von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.
  • Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?
    Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Wähler darf nur der Wähler allein in die Wahlzelle.
  • Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?
    Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch etwa die Ruhe gestört wird. Denn er hat „für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung“ zu sorgen.