Wähler auf dem Weg zum Wahllokal
APA/HERBERT PFARRHOFER
APA/HERBERT PFARRHOFER
Wahl 20

Fristen bleiben gleich, Hygiene ändert sich

Der neue Termin für die Gemeinderatswahlen steht mit 28. Juni fest, aber noch sind nicht alle Formalitäten rund herum fixiert. Die Fristen bleiben zwar alle gleich, es gebe aber noch offene Fragen, und es wird zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen geben.

Der eigentliche Haupttermin für die Wahl der Gemeinderäte in 285 steirischen Kommunen – alle außer Graz – wäre am 22. März gewesen, doch dann brach die Coronavirus-Pandemie aus, und die Wahl wurde formal ausgesetzt. Vergangene Woche entschieden die Landtagsparteien, dass der Wahltag am 28. Juni nachgeholt wird – mehr dazu in Gemeinderatswahlen für 28. Juni fixiert.

Anzahl der Wahlberechtigten ändert sich nicht

Die Zahl der Wahlberechtigten bleibt gleich, denn der Stichtag ist immer noch der alte – jene Jugendlichen, die in der Zwischenzeit neu wahlberechtigt sind, dürfen daher nicht zum neuen Wahltermin ihre Stimme abgeben. Diese „Unschärfe“ nehme man in Kauf, denn die Alternative wäre eine komplett neue Wahlausschreibung sowie eine Verschiebung des Urnengangs um zumindest ein halbes Jahr gewesen, sagt Manfred Kindermann, Leiter des Referats Gemeinderecht und Wahlen.

Sendungshinweis:

„Radio Steiermark-Journal“, 11.5.2020

Bereits abgegebene Stimmen bleiben gültig

Sowohl die bisher abgegebenen Wahlkarten als auch die Stimmen des vorgezogenen Wahltages am 13. März werden bis zum 28. Juni in den Gemeindeämtern verwahrt. Sie alle behalten ihre Gültigkeit. Wann wieder Wahlkarten beantragt werden können, dürfte am Donnerstag in der Sitzung der Landesregierung fixiert werden. Im Gespräch sind der Montag, 18. Mai, oder ein späterer Termin.

Gemeinderäte ab Ende Juli oder Anfang August „neu“

Verschoben hat sich jedenfalls der Termin für die ersten konstituierenden Sitzungen der neuen Gemeinderäte: Diese werden nun Ende Juli oder Anfang August stattfinden. Das sei wegen der Urlaubszeit zwar nicht ideal, doch es bestehe keine 100-prozentige Anwesenheitspflicht – sollten Gemeinderäte verhindert sein, könnten sie sich entschuldigen lassen, sagt Kindermann.

Neuer Hygiene-Katalog: Mehr Distanz beim Wählen

Bei den Hygiene-Vorschriften steht der Plan inhaltlich, so der Referatsleiter, die Details werden allerdings erst bekannt gegeben. Klar ist, dass die Wähler Distanz werden wahren müssen, es wird zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen in den Wahllokalen geben, und auch die Zahl der Menschen in den Wahllokalen wird beschränkt. Ein komplett neuer Hygiene-Katalog sei entworfen worden, der noch strengere Maßnahmen als am vorgezogenen Wahltag vorsieht.