Gericht

Häftling zückte Rasierklinge: Prozess

Ein Häftling soll eine Rasierklinge gezückt haben und konnte offenbar erst von einer Einsatzgruppe überwältigt werden – dafür stand der 32-Jährige am Mittwoch in Graz vor Gericht.

Der angeklagte Algerier sitzt nicht zum ersten Mal vor dem Richter: Wegen mehrerer Delikte war er im vergangenen Dezember in der Grazer Haftanstalt Karlau untergebracht; von dort sollte er weiter in ein anderes Gefängnis – nach Stein – gebracht werden.

Einsatzgruppe mit Schutzschildern

Ein Justizwachebeamter beschrieb den Angeklagten im Prozess als schwierigen Häftling: Er habe zuerst darauf bestanden, einen Fernseher mitnehmen zu können – erst danach habe er sich bereit erklärt, sich überstellen zu lassen. Doch als man ihn aus dem Warteraum holen wollte, habe er auf einmal eine Rasierklinge in der Hand gehabt und gedroht, sich am Unterarm zu schneiden, sollten die Beamten ihm näher kommen. Auch Drohungen gegenüber den Beamten seien gefallen. Außerdem habe sich der Häftling gleich in den Arm geschnitten und sich sofort die Klinge zum Hals gehalten.

Die Beamten hätten daraufhin die Einsatzgruppe gerufen – diese sei mit sechs Mann und Schutzschildern in die Zelle gegangen, dabei sei der Angeklagte, der voller Blut gewesen sei, gefesselt worden.

Verhandlung vertagt

Die Richterin wollte wissen, ob der Angeklagte die Beamten attackiert habe – das ließ sich am Mittwoch jedoch nicht klären, denn die Beamten der Einsatzgruppe, die als erste in die Zelle gingen, waren nicht als Zeugen anwesend. Die Richterin vertagte und schlug vor, dass der Häftling, der inzwischen in Stein untergebracht ist, bis nächste Woche in Graz in Haft bleibt – denn da ist der nächste Verhandlungstermin festgesetzt.