Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
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Gericht

Mordversuchsprozess in Graz vertagt

Die Söhne hatten Probleme miteinander, die Väter gingen aufeinander los. Einer von ihnen musste sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht verantworten. Er soll zwei Männer mit Messerstichen verletzt haben. Der Prozess wurde vertagt.

Der Vorfall hatte sich im Februar auf dem Parkplatz eines Grazer Geschäftes ereignet. Ein Türke hat mit einem Messer einen Tschetschenen durch einen Messerstich in die Brust und einen anderen durch einen Stich in die Flanke verletzt. Soweit die Tatsachen, die Geschichten dazu variieren seit der polizeilichen Einvernahme immer wieder.

DNA-Spuren auf der Tatwaffe

Der 44-Jährige behauptete zunächst, er habe gar kein Messer gehabt. Doch die Tatwaffe wurde gefunden und DNA-Spuren bewiesen, dass es vom Angeklagten verwendet worden war. Dieser gab dann zu, es besessen zu haben, an Stiche könne er sich aber nicht erinnern. Es habe ein Handgemenge stattgefunden, fünf Tschetschenen seien auf ihn und seinen Sohn losgegangen. „Schock und Angst“ hätte dazu geführt, dass er zunächst alles geleugnet habe, meinte der Türke.

Söhne und Drogen

Die Vorgeschichte: Der Sohn des Angeklagten soll den Sohn eines Tschetschenen gezwungen haben, Drogen zu verkaufen. Als der Vater den jungen Türken zur Rede stellen wollte, kam es zu einem Treffen vor dem Geschäft und dort eskalierte die Situation. Er habe nur in Notwehr gehandelt, beteuerte der 44-Jährige. Bei den Tschetschenen wurden allerdings keine Messer gefunden, und die beiden Türken waren so gut wie gar nicht verletzt.

„Hat nur überlebt, weil der Stichkanal günstig war“

Im Zuge des Handgemenges stach der Beschuldigte laut Anklage dem Vater des Tschetschenen in die Brust. Als ihn ein anderer Tschetschene vom Opfer wegreißen wollte, stach der Türke erneut zu und traf die Flanke des Mannes. Die erste Verletzung wurde als Mordversuch gewertet. „Er hat nur überlebt, weil der Stichkanal günstig war“, bemerkte der Anwalt des Opfers. Die zweite Verletzung wurde vom Staatsanwalt als absichtliche schwere Körperverletzung gewertet.

Verteidiger sprach von Ausnahmesituation

„Beide Opfer waren nur leicht verletzt“, meinte dagegen Verteidiger Michael-Thomas Reichenvater. Dass sich sein Mandant an die Stiche nicht erinnern könne, sei verständlich „es war eine völlige Ausnahmesituation“. Den Mordversuch stellte der Anwalt in Abrede: „Hätte er versucht, ihn zu töten, wäre es ein Leichtes gewesen“.

Gerichtsmediziner auf Urlaub: Vertagung

Der Gerichtsmediziner konnte urlaubsbedingt nicht kommen, auf seine Ausführungen wollte vor allem die Verteidigung nicht verzichten. Die Verhandlung wird am 9. August fortgesetzt