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Gericht

Urteil nach Morddrohung gegen Doskozil

Wegen versuchter Nötigung ist am Dienstag ein 52-Jähriger in Graz zu fünf Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden: Alkoholisiert hatte er der Familie des burgenländischen Landeshauptmanns Hans Peter Doskozil mit Mord gedroht.

Der 52-jährige Angeklagte zeigte sich vor dem Grazer Straflandesgericht geständig – ja, er fühle sich schuldig und es tue ihm leid: Er habe ein Alkoholproblem und neige, wenn er alkoholisiert sei, zu derartigen Handlungen. So rief der Oststeirer am Abend des 16. Juni laut Staatsanwältin bei einem Neffen des burgenländischen Landeshauptmanns Doskozil an, der zu diesem Zeitpunkt mit Freunden in einer Pizzeria war.

Vermeintlicher Oberst des Bundesheers

Der Anrufer gab sich als Oberst des Bundesheers aus und meinte, der Neffe müsse noch einmal einrücken. Als dieser ihn dann zurückgerufen habe, sei es zur Drohung gekommen – für den Fall, dass er Anzeige erstatte, würde er ihn, seine Familie und den burgenländischen Landeshauptmann umbringen.

Der Neffe, der am Dienstag als Zeuge geladen war, sagte aus, er habe bei Telefonaten immer auf Lautsprecher geschaltet – daher hätten seine Freunde alles mitgehört. Als der Beschuldigte gesagt habe, er sei hundert Meter neben ihm, sei ihm warm geworden, er habe Angst bekommen. Daraufhin sei er mit seinen Freunden zur Polizei gefahren: „Du schlafst dann nicht mehr gut, das ist immer im Kopf drinnen“, schilderte der junge Mann die Tage danach.

Mandant als „armes Würschtl“

Nach einer Telefonüberwachung mit Standortbestimmung kam die Polizei dem Oststeirer auf die Spur – er hat 20 Vorstrafen. Sein Verteidiger führte ins Treffen, dass die Drohung in keiner Weise politisch oder terroristisch motiviert gewesen war und sie erst im Zuge des Gegenanrufs gefallen sei. Seinen Mandanten bezeichnete er wörtlich als „armes Würschtl“.

Das Urteil umfasst fünf Monate unbedingter Freiheitsstrafe – die vergangenen Wochen, die der Mann in U-Haft verbracht hat, werden angerechnet. Sein Mobiltelefon wird für weitere Ermittlungen konfisziert, die Probezeit – aus früheren Verfahren – verlängert. Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Weil die Staatsanwältin auf eine Erklärung verzichtete, ist das Urteil nicht rechtskräftig.