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Wirtschaft

Neue Regelungen beim Online-Banking

In einem Monat treten die neuen Regelungen für das Internet-Banking in Kraft. Überweisungen können dann nicht mehr mit SMS-Code bestätigt werden. 750.000 Steirer sind von den Änderungen betroffen.

Ab 14. September gilt das neue EU-Gesetz, das das Online-Banking regelt. Es betrifft alle, die ihre Bankgeschäfte über das Internet abwickeln – laut Raiffeisenbank Steiermark sind das rund 750.000 Menschen in der Steiermark.

Fingerabdruck oder Gesichtserkennung

Jedes Jahr geht die Zahl der Kunden, die ihre Bankgeschäfte am Schalter erledigen, um zehn Prozent zurück, heißt es von der Raiffeisen. Daher setzt man auf die Digitalisierung, sagt Vorstandsdirektor Rainer Stelzer: „Bei Raiffeisen haben wir das umgesetzt mit der PushTAN Lösung – indem Sie das Onlinebanking öffnen, indem Sie ein Smartphone besitzen und gleichzeitig das Smartphone noch ergänzen mit einer Gesichtserkennung oder mit einem Fingerprint und dieses zweite Schloss ermöglicht dann, dass Sie auch den Kontozugriff des Onlinebankings öffnen.“

Man benötigt also ein Smartphone und – im Fall der Raiffeisenbank – einen Fingerabdruck oder das Gesicht. Das gilt übrigens auch bei Überweisungen. Wichtig ist, dass die neue App noch vor dem 14. September installiert wird, denn dann tritt das Gesetz in Kraft. Wer die Zwei-Faktor-Authentifizierung dann nicht machen kann, kann auch nicht in sein Online-Banking einsteigen.

Überweisungen am Schalter weiter möglich

Für alle, die keinen Fingerprint oder Gesichtserkennung haben, oder überhaupt kein Smartphone besitzen, gibt es Alternativen, sagt Stelzer: „Das ist zum Beispiel die CardTAN. Das ist eine Karte, die eine Nummer generiert und Sie können dann mit der Eingabe der Nummer in das Smartphone oder in den Computer genauso in die Online-Applikation einsteigen und Überweisungen tätigen.“

Für all jene, die ihr Bargeld gerne am Bankomaten oder Schalter abholen und auch am liebsten in der Filiale ihre Bankgeschäfte abwickeln, ändert sich durch das neue Gesetz nichts.