Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
APA/Markus Leodolter
Gericht

Briefwahlkarten-Prozess endet mit Diversion

Weil Briefwahlstimmen bei der Bundespräsidenten-Stichwahl zu früh ausgezählt wurden, hat sich ein Leibnitzer Ex-Wahlleiter am Dienstag erneut in Graz vor Gericht verantwortet. Der Prozess endete mit einer Diversion und 5.000 Euro Geldbuße.

In ganz Österreich gab es bereits mehrere Verfahren, weil in Bezirkshauptmannschaften Wahlkarten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl zu früh ausgezählt wurden. In manchen Fällen gab es Freisprüche, in Graz bereits eine Diversion für den Bezirkshauptmann von Südoststeiermark und einen Beamten. Diese wurde allerdings vom Oberlandesgericht aufgehoben, also musste dieser Prozess wiederholt werden.

Am Dienstag musste sich der Bezirkswahlleiterstellvertreter aus Leibnitz verantworten – denn der Bezirkshauptmann war bei der Wahl im Urlaub. Angeklagt war das Vergehen der falschen Beurkundung: Die Auszählung erfolgte noch am Abend des Wahltages. Auf der Niederschrift steht allerdings Montag. Der Angeklagte war als Wahlleiter mit der Aufsicht betraut und hat die Niederschrift mit seiner Unterschrift ausgefertigt, obwohl er wusste, dass tatsächlich am Wahltag ausgezählt wurde.

„Es war gängige Praxis“

Der 65-jährige Beschuldigte gab vor Richterin Julia Riffel an: „Ich habe den Ablauf einfach so übernommen. Es war gängige Praxis, die Briefwahlkuverts Sonntagabend zu öffnen.“ Bei der Auszählung sei auch das Vieraugen-Prinzip eingehalten worden.

„Ist Ihnen klar, dass es eine Urkunde ist, die zum Beweis einer Tatsache gebraucht wird?“ fragte die Richterin. Der Angeklagte bejahte und merkte an, dass lediglich das Datum falsch sei. „Damit sind Sie vollinhaltlich schuldig im Sinne des Strafantrages. Können wir das so festhalten?“ so die Richterin. Der Steirer antwortete leise mit einem „Ja“.

65-Jähriger nahm Diversion an

Die Richterin meinte daraufhin, dass ihrer Ansicht nach der „Unrechtsgehalt nicht so hoch wie bei anderen Fällen“ sei. Sie bot eine Diversion mit Geldbuße an: Der Angeklagte muss 5.000 Euro sowie 150 Euro Pauschalkosten zahlen. Der 65-Jährige nahm die Diversion an, der Oberstaatsanwalt sprach sich dagegen aus. Bis die Geldbuße getilgt ist, bleibt das Verfahren formell vertagt.