Auspuff eines Autos
pixabay/webandi
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Gericht

VW-Skandal: Richterin will abwarten

Ist das Zivilgericht in Graz nach dem VW-Dieselskandal für die Schadenersatzklagen gegen den deutschen Autohersteller zuständig oder nicht? Diese Frage stand am Mittwoch in Graz im Fokus; die Richterin will noch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs abwarten.

Im Rahmen einer Sammelklage gegen Volkswagen vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Graz 1.205 Betroffene und will einen Schaden von mehr als sieben Millionen Euro geltend machen. Durch den Dieselskandal hätten die Fahrzeuge an Wert verloren.

VW-Abgasskandal:

2015 hat der VW-Konzern Abgasmanipulationen mittels spezieller Software zugegeben. Drei Jahre später wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelklage eingebracht, an der sich rund 10.000 Personen beteiligten. Der Gesamtstreitwert beträgt 60 Mio. Euro.

Zweitgrößte Sammelklage in Graz

Am Mittwoch gab es dazu den Prozessauftakt in Graz – dabei galt es zuallererst die grundlegende Zuständigkeit des Gerichts zu klären. Insgesamt hat der VKI in der Causa 16 Klagen für insgesamt 10.000 Geschädigte bei allen österreichischen Landesgerichten eingebracht. Das Verfahren in Graz ist die zweitgrößte Klage.

Einige Gerichte in Österreich haben sich bereits für zuständig erklärt; unter anderem das Landesgericht Leoben oder Eisenstadt. Andere Gerichte haben die Zuständigkeit abgelehnt. VW vertritt laut Rechtsanwalt Alexander Klauser jedenfalls den Standpunkt, dass es nicht zulässig sei, den deutschen Autohersteller in Österreich zu klagen: Man müsse dies in Deutschland tun.

Keine Entscheidung über Zuständigkeit

Mittlerweile befasst sich auch der Oberste Gerichtshof mit der Frage der Zuständigkeit – eine Entscheidung steht noch aus. Genau auf diese Entscheidung will die Grazer Richterin jedoch warten: Bis dahin wird die Verhandlung in der Landeshauptstadt auf unbestimmte Zeit erstreckt.

Das bedeutet keine Vertagung, keine Unterbrechung und keine Entscheidung über die Zuständigkeit. Damit hält sich die Richterin alle Optionen offen, eine Entscheidung über eine mögliche Zuständigkeit – und damit die Führung eines Prozesses – steht in Graz also noch aus.

VKI macht Verzögerungstaktik aus

Die Sammelklage gegen VW ist laut VKI-Chefjurist Thomas Hirmke vor einem Jahr eingebracht worden. Wenn es in diesem Tempo weitergehe und VW weiter auf Verzögerung setze, werde es noch Jahre dauern – die Geschädigten müssten also weiter warten.