Cronik

Gericht: Nazi-Razzia war rechtswidrig

Fünf von mehr als zwei Dutzend Hausdurchsuchungen bei mutmaßlich Rechtsradikalen im vergangenen April sind für rechtswidrig erklärt worden – das bestätigte nun das Grazer Oberlandesgericht.

Die Razzien erfolgten bei Besuchern eines Konzerts eines als rechtsradikal bekannten Sängers, das im Jänner 2018 in St. Barbara im Mürztal stattgefunden hatte und von mehreren angeblichen Neonazis besucht worden sein soll; 217 Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), der zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz, des Einsatzkommandos Cobra und der jeweiligen Einsatzeinheiten in den Ländern. Ermittlungen gegen mehr als 90 Beschuldigte wurden eingeleitet.

Niemand verhaftet

Hauptbeschuldigter ist ein 1990 geborener Steirer, der den Gig organisiert hatte – der Veranstalter war bereits einschlägig bekannt und nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Deshalb habe das BVT das Konzert, bei dem rechtsradikales Gedankengut verbreitet worden sein soll, beobachtet und Meldung an die Staatsanwaltschaft erstattet. Bei den Hausdurchsuchungen mehr als ein Jahr nach dem Konzert wurden einige Schlagstöcke, Messer und einschlägige Fahnen beschlagnahmt, festgenommen wurde niemand. Die Verdächtigen wurden nach dem Verbots- und Waffengesetz angezeigt.

„Nicht hinreichende Verdachtslage“

Fünf der Hausdurchsuchungen wurden nun für rechtswidrig erklärt, bestätigte das Grazer Oberlandesgericht einen Bericht des „Kurier“. Grund dafür war die „nicht hinreichende Verdachtslage“, so Sprecherin Elisabeth Dieber am Freitag.