Chronik

Terrorverdächtige neuerlich freigelassen

In Graz mussten neuerlich zehn von elf mutmaßlichen IS-Mitglieder freigelassen werden. Ein elfter Beschuldigter, ein „Prediger“ aus Bosnien, bleibt aber weiter in U-Haft.

Die Beschuldigten sollen als Mitglieder von radikal-islamistischen Glaubensvereinen den „Islamischen Staat“ (IS) unterstützt haben; ein zwölfter Mann, ein 42-Jähriger soll noch per Festnahmeanordnung gesucht werden.

Haftbeschwerden stattgegeben

Die Freilassung sei laut einem Bericht der „Presse“ bemerkenswert, da die Staatsanwaltschaft im Juli nach Fertigstellung der noch nicht rechtskräftigen Anklage eigens die Verhaftung beantragt hatte, das Landesgericht Graz hatte zugestimmt – mehr dazu in Dschihadisten wieder festgenommen (1.8.2019).

Von einem Anwalt, der mehrere Beschuldigte vertritt, waren in der Folge Haftbeschwerden eingebracht worden, und denen wurde stattgegeben. Der Grund sei u.a., dass Tatbegehungs- und Fluchtgefahr – ausgenommen beim 43-jährigen Bosnier – nicht vorlägen, so die OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber. Über die Rechtskraft der Anklage gegen den „Prediger“ soll in den nächsten sechs bis acht Wochen entschieden werden.

Erst Ende Juli erneut inhaftiert worden

Einige der nun Freigelassenen waren bereits einmal festgenommen, im Frühsommer 2018 aufgrund eines OLG-Beschlusses enthaftet und dann neuerlich arretiert worden. Damals lautete die Begründung des OLG, die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft sei nicht zu Ende gebracht worden. Es wäre Unverhältnismäßigkeit gegeben gewesen, denn ohne Anklage könnten die Personen nicht länger festgehalten werden. Bei der U-Haft gilt ein besonderes Beschleunigungsgebot.

Die Staatsanwaltschaft sei auch mehrfach aufgefordert worden, die Ermittlung zu Ende zu bringen, hatte das OLG im Frühsommer 2018 seinen Beschluss begründet. Die Causa hatte massive Kritik der Politik nach sich gezogen, allerdings gab es auch Kritik an der Unterdotierung der Justiz durch die Politik, was sich in einem Mangel an Personal äußere.