Gegensprechanlage Haustor
ORF.at/Christian Öser
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Politik

Paket für Wohnbauförderung präsentiert

Die Landesregierung hat am Montag ein Reformpaket zur Wohnbauförderung vorgestellt: Dieses umfasst die Anhebung der Einkommensgrenzen sowie das Auslaufen der Förderung von Gaskesseln.

Das Reformpaket zur Wohnbauförderung wurde schon länger vorbereitet und umfasst mehrere Maßnahmen – im Zentrum davon steht der leichtere Zugang zum geförderten Wohnbau.

Letzte Anpassung 2008 durchgeführt

„Die Eckpunkte dieses neuen Wohnbaupaketes sind sicherlich im Klimaschutz zu finden, in der Erleichterung im Zugang zu den Förderungen – wir haben ja die Einkommensgrenzen endlich einmal valorisiert und hochgerechnet, das ist zehn Jahre nicht passiert“, so Wohnbaulandesrat Johann Seitinger (ÖVP) am Montag bei der Präsentation des Pakets. Zudem soll es dem Landesrat zufolge Erleichterungen in den Bereichen Generationenwohnen und Sanierung geben – diese sollen entsprechend den Gegebenheiten angepasst werden.

Wohnbauförderung steigt um zehn Prozent

Für SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz ist der Kernpunkt dieser Wohnbauförderungsreform, möglichst vielen Steirern den Zugang zu leistbaren, geförderten Wohnprojekten zu ermöglichen, „deswegen ist die Anhebung der Einkommensgrenzen in der Förderung für uns ein ganz ein zentraler Punkt. Wir haben das seit 2008 nicht angepasst, und deshalb geht es vor allem darum, hier die Inflationsrate und die Einkommenssteigerung in den letzten Jahren mit in diesen Einkommensgrenzen zu erhöhen, und das ist eine Steigerung von mehr als zehn Prozent.“

Konkret wird die Einkommensgrenze in der Wohnbauförderung für einen Ein-Personen-Haushalt in Zukunft bei 40.800 Euro pro Jahr liegen, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 61.200 Euro pro Jahr; weiters werden im Zuge des Klimaschutzprogrammes Gasthermen in Zukunft nicht mehr gefördert.

Förderung von qualitativem Wohnbau

Künftig soll auch der Abriss eines alten Gebäudes und das Ersetzen durch einen neuen, qualitativ hochwertigen Wohnbau gefördert werden. Auch der Umbau von Einfamilienhäusern in Zweifamilienhäuser – im Zusammenhang mit dem generationenübergreifenden Wohnen – soll begünstigt werden: Dahinter steht der Gedanke, dass Kinder oder pflegebedürftige Menschen im Familienverbund leichter betreut werden können.