Innenansicht der Justizanstalt Graz-Karlau
APA/Erwin Scheriau
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Gericht

Mordversuch in der Karlau: Lebenslang

Eine Messerstecherei in der Grazer Justizanstalt Karlau ist am Dienstag im Straflandesgericht im Mittelpunkt gestanden: Ein Georgier soll einem Zellengenossen ein Messer in den Bauch gerammt haben. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Geschichte des Angeklagten ist geprägt von Gefängnisaufenthalten und Gewalt: Seit mehr als fünf Jahren ist er in Haft, fünf Mal wurde er verurteilt, und nur das erste Mal davon in Freiheit. Das Zusammenleben mit einem zweiten Georgier und einem Tschetschenen in der Zelle war nicht ganz reibungsfrei – eine Rolle spielten zwei Handys und ein Brotmesser mit 21 Zentimeter langer Klinge. „Es gibt nichts, was sie im Gefängnis nicht haben“, meinte die Richterin auf die erstaunte Frage einer Geschworenen, ob das in den Zellen erlaubt sei.

Messer verbog sich

Im November des Vorjahres soll der Beschuldigte laut Ankläger den Tschetschenen im Schlaf mit dem Brotmesser attackiert haben: „Das Messer drang im Oberbauch ein und durchstach den Magen beidseitig.“ Der Stich war so heftig, dass sich das Messer rechtwinkelig verbog.

Der Angeklagte soll vor der Tat eine Stunde mit seiner Freundin in der Slowakei telefoniert haben und sehr aufgebracht gewesen sein: Er vermutete, der Tschetschene würde die Frau erpressen. Im Saal anwesend war die Ehefrau des Beschuldigten, die mit ihm drei Kinder hat – die Telefonate hatten aber eine andere Frau betroffen, mit der er ebenfalls ein Kind hat. „Spätestens jetzt weiß seine Frau davon“, meinte die Richterin trocken.

„Auf die Klinge gefallen“

„Wir haben Streit gehabt, er ist mit dem Fuß auf das Messer gestiegen und dann auf die Klinge gefallen“, lautete die Version des Angeklagten. Vor der Polizei hatte er allerdings angegeben, er habe „mit Kraft“ zugestochen. „Da war von Drauffallen keine Rede“, merkte die Richterin an.

Zeuge und Opfer wollen nicht viel bemerkt haben

Als der unbeteiligte Zellengenosse vorgeführt wurde, sagte der Angeklagte laut: „Wir hatten Streit, und das Messer ist auf den Boden gefallen“ – offenbar wollte er dem Zeugen den letzten Stand der Dinge mitteilen. Die Richterin fand die Bemerkung sehr aufschlussreich und fragte den Zeugen, ob er Angst hätte.

Dieser verneinte, verwickelte sich dann aber auch in Widersprüche. Messer wollte er nie eines gesehen haben, und vom Streit habe er auch nicht viel mitbekommen. Dass er die Wache verständigt hatte, wollte er auch nicht mehr zugeben. „Das ist das Problem mit Lügen. Das muss man können und durchhalten“, bemerkte die Richterin.

Das Opfer konnte jedenfalls nicht viel sagen: „Ich bin durch den Stich aufgewacht“, gab der Tschetschene an. Die Verletzung war jedenfalls sehr groß: Der Stich in den Oberbauch und Magen des Opfers war derart heftig, dass der Tschetschene sehr viel Blut verlor und einen Monat im Spital bleiben musste.

„Keine Handys – kein Stress“

„Seit er das Handy bekommen hat, hat es angefangen“, beklagte sich das Opfer über die schlechte Stimmung in der Zelle, an der seiner Meinung nach die beiden Mobilfunktelefone mit schuld waren. "Das kommt von den Handys in der Zelle. Wenn ihr keine hättet, hättet ihr keinen Stress“, merkte die Richterin an.

Die Geschworenen befanden den Verurteilten für schuldig und verhängten die Höchststrafe – lebenslange Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.