Chronik

Mitbewohnerin um 65.000 Euro betrogen

Ein 50 Jahre alter Mann ist am Montag in Graz vor Gericht gestanden, weil er seine Mitbewohnerin betrogen haben soll. Es ging um eine Summe in der Höhe von 65.000 Euro. Der Angeklagte fasste 15 Monate Haft aus.

Das Opfer, eine 64 Jahre alte Steirerin, suchte in einer Zeitung per Annonce eine Haushaltshilfe und bot dafür eine freie Wohnmöglichkeit an. Auf diese Anzeige meldete sich kurz darauf ein 50 Jahre alter Mann aus Vorarlberg. Er zog wenig später bei der 64-Jährigen ein.

Liebesbeziehung – ja oder nein?

Vor Gericht schilderte die Frau am Montag, dass der Mann ihre Briefe geöffnet, ihr Mobiltelefon kontrolliert und ihr verboten habe, Wäsche zu waschen. Für den Lebensunterhalt habe auch nur sie gesorgt: „Er hat kein Geld gehabt, weil er 500 Euro Alimente zahlen musste“, sagte die Frau aus. Die Richterin fragte das Opfer, ob sie mit dem Angeklagten eine Beziehung gehabt habe.

Zuerst antwortete die 64-Jährige mit „Nein“. Auf Nachfrage ergänzte sie: „Nur einmal im Jahr, das hat sich so ergeben.“ Eine Liebesbeziehung sei es keinesfalls gewesen, denn „er hat nur solche Filme gekauft, eine ganze Schachtel voll“, zog sie höchst erbost eine DVD mit Bildern von sehr viel nackter Haut auf der Hülle aus dem Einkaufsbeutel. „Und das alles mit meinem Geld“, fügte sie noch verärgert hinzu.

65.000 Euro im Kleiderschrank

Das Geld dafür soll der Angeklagte aus einer Dose genommen haben, in der die Frau 65.500 Euro in ihrem Kleiderschrank aufbewahrte. Er habe sich immer wieder bedient, bis alles weg gewesen sei, sagte die Frau aus. Dazu soll der Mann sie mehrmals mit dem Umbringen bedroht und angekündigt haben, anschließend sich selbst zu töten. Zwei Jahre ging das so, dann hatte die Frau zu viel Angst und warf ihn hinaus.

Das ist ja kein „Schas“

Einige Monate später kam er zu Besuch und stahl bei der Gelegenheit gleich wieder 80 Euro, was er auch nicht leugnete. Die Richterin zeigte sich während der Verhandlung empört: „Im Februar bekommen Sie die Anklage, da geht es um 65.500 Euro, das ist ja kein Schas, und dann gehen Sie hin und fladern wieder 80 Euro, das ist einfach unglaublich“, so die Richterin in Richtung des Angeklagten. Zurückgezahlt hat der Beschuldigte bis jetzt nichts: „Ich hab’ kein Geld übrig gehabt“, lautete seine Erklärung.

15 Monate unbedingt

Ein Schöffensenat sprach den Angeklagten Montagmittag in allen Punkten schuldig und verurteilte ihn zu 15 Monaten unbedingter Haft, dazu kamen noch drei weitere Monate aus einem Widerruf. Der Vorarlberger nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.